Dr. Lang, Hessen:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen!
Ich möchte kurz noch etwas zum Antrag 9 sagen. Ich glaube nicht,
dass es hier um die Gretchenfrage geht: Sollte man ihm zustimmen
oder sollte man ihn ablehnen? Gehen wir einmal davon aus, dieser
Antrag wird angenommen. Was geschieht dann? Die Äußerungen
der Bundesärztekammer haben hier nur deklamatorischen Charakter.
Sie kann diesbezüglich keiner Landesärztekammer vorschreiben,
dass dies umzusetzen ist.
Dann gehen die Landesärztekammern auf ihre Versorgungswerke
zu, schauen in die Versorgungsordnung und versuchen, Modelle zu
entwickeln, wie es der Kollege aus Bremen fairerweise gesagt hat,
um zu verhindern, dass das an die Besitzstände geht. Der Ausgleich
für die beitragsfreien Zeiten muss nach dem Solidarprinzip
von den anderen bezahlt werden. Es wird ja auch von den Frauen bezahlt,
die in dieser Zeit arbeiten.
Lassen wir doch jedem Versorgungswerk seine eigene
Entscheidung, wie es mit dem Solidaritätsprinzip hinsichtlich
der beitragsfreien Zeiten verfahren will. Bei der Berufsunfähigkeit,
den Unfällen usw. haben wir sowieso schon eine Absicherung.
Wir müssen uns vor folgendem Trugschluss hüten.
Wie auch der Vorredner gerade sagte: Sie werden in diese nahezu
privaten Altersversorgungen niemals die steuerlichen Aspekte einbauen
können. Es ist jetzt zu umständlich, das zu erklären.
Das können alle Kammerpräsidenten und die mit den Versorgungswerken
Beschäftigten in der Begründung für die Freistellung
nachlesen, warum die Bundesregierung die Ärzte aus der BfA
in diese private Kapitalversicherung entlässt. Die Berücksichtigung
des steuerlichen Aspekts wird niemals zu erreichen sein. Bleiben
Sie in Ihrer Entscheidung frei. Es ist völlig gleichgültig,
ob Sie den Antrag 9 annehmen oder ablehnen; die definitive Entscheidung
fällt in den Ländern. Dorthin gehört die Entscheidung
auch.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Lang. - Als nächster Redner bitte
Herr Schulze aus Mecklenburg-Vorpommern.
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