Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen zu dem Antrag auf Drucksache III-18,
der folgendermaßen lautet:
Der Vorstand der Bundesärztekammer möge
auf den Gesetzgeber dahin gehend einwirken, dass bei Ärztinnen
und Ärzten während der Teilnahme an ärztlichen
Fortbildungsveranstaltungen und bei der Wahrnehmung ehrenamtlicher
berufspolitischer Tätigkeit die anfallenden Kosten für
notwendige Betreuung von Kindern und/oder sonstigen pflegebedürftigen
Angehörigen in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt
werden.
Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Zahlreiche. Wer ist dagegen?
- Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.
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