Dr. Kaplan, Bayern:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Präsidium!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zunächst darf ich mich ganz
herzlich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie die Redezeit auf
fünf Minuten festgesetzt haben. Ich verspreche Ihnen: Ich werde
meine Ausführungen so komprimiert wie möglich vortragen.
Heute Vormittag haben wir fast einstimmig den Entschließungsantrag
des Vorstands der Bundesärztekammer mit dem Titel: "Dem
deutschen Gesundheitswesen gehen die Ärzte aus" verabschiedet,
in dem wir die Schaffung einer einheitlichen Hausarztqualifikation
und weitere Anreize für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
fordern. Diesen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten
wir auf diesem Deutschen Ärztetag umsetzen mit der Schaffung
einer neuen Struktur der (Muster-)Weiterbildungsordnung für
die hausärztliche Versorgung und für die fachärztliche
internistische Versorgung.
Aber bevor wir in die Diskussion eintreten, lassen Sie mich kurz
die wesentlichen Inhalte der hausärztlichen Weiterbildung so
darstellen, wie wir Hausärzte sie uns vorstellen. Die erste
Folie zeigt Ihnen, wie wir Hausärzte uns die Sicherung einer
hohen Qualität der hausärztlichen Versorgung vorstellen.
Diese Weiterbildung muss in zwei Bereichen stattfinden: einmal in
der Klinik zur Erreichung fachlicher Kompetenzen, zur Diagnose und
Therapie definierter internistischer Krankheitsbilder und zur Fähigkeit,
bestimmte technische internistische Untersuchungen durchführen
zu können; zum anderen - das sehen wir Hausärzte als die
wichtigere Säule an - die Weiterbildung in einer hausärztlichen
Praxis im ambulanten Bereich zum Erlernen hausärztlicher Arbeitsmethodik,
beispielsweise das Arbeiten am unausgelesenen Patientengut nach
dem Prinzip des hermeneutischen, des ganzheitlichen Fallverständnisses.
Wie können wir dies in Form einer neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung
erreichen? Welche Eckpunkte sollten hier erfüllt werden? Zum
einen ist hierzu notwendig ein zweigliedriges Weiterbildungskonzept
von hausärztlichen und fachinternistischen Weiterbildungsgängen,
aufbauend auf einer gemeinsamen Basisweiterbildung, einem so genannten
Common trunk.
Des Weiteren brauchen wir einen exklusiven Weiterbildungsgang zum
Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin mit einer
zweijährigen stationären Weiterbildung in den Fächern
der Inneren Medizin, einer zweijährigen ambulanten Weiterbildung
in einer dafür geeigneten qualifizierten hausärztlichen
Praxis einschließlich der chirurgischen Inhalte.
Anschließen muss sich ein flexibles Jahr, das sowohl im ambulanten
als auch im stationären Bereich abgeleistet werden kann, und
es schließt sich ein weiteres flexibles Jahr an, das sowohl
im ambulanten als auch im stationären Bereich abgeleistet werden
kann, das in einem patientennahen Fach wie beispielsweise der Dermatologie,
der Pädiatrie, der Gynäkologie, der Orthopädie, der
Anästhesie, der Psychiatrie abgeleistet werden kann.
Des Weiteren muss das neue große Gebiet beide bisherigen Gebiete
Innere Medizin und Allgemeinmedizin gleichberechtigt darstellen.
Diese Eckpunkte sehen wir natürlich am besten vertreten in
dem Integrationsmodell des BdA und der DEGAM, das wir uns in vielen
verbandsinternen Diskussionen und in vielen Diskussionen mit der
DEGAM erarbeitet haben. Hier gehen wir von einer zweijährigen
gemeinsamen Weiterbildung zur Erlernung der internistischen Basistechnik
aus. Bereits dann kommt es zu einer Differenzierung: zum einen zum
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt und zum anderen
im Bereich der hausärztlichen Versorgung mit einer achtzehnmonatigen
Weiterbildung in einer Allgemeinarztpraxis und einer sechsmonatigen
Weiterbildung in der Chirurgie und einer zwölfmonatigen flexiblen
Weiterbildung, wie es auch im Modell der Bundesärztekammer
angedacht ist.
Wir sehen aber auch sowohl im Integrationsmodell als auch im Kompromissmodell
der Bundesärztekammer gleiche Konsequenzen, gleiche Voraussetzungen
erfüllt.
Zum einen schaffen wir durch die flexible Weiterbildung die Möglichkeit,
dass die jungen Kolleginnen und Kollegen, die in die Weiterbildung
eintreten, mit jedem patientennahen Fach ihre Weiterbildung beginnen
können, ohne bereits konkret zu wissen, wohin der Weg führen
soll. Dadurch geht also den Kolleginnen und Kollegen keine Zeit
verloren.
Des Weiteren können die Kolleginnen und Kollegen selber Schwerpunkte
in ihrer Weiterbildung bilden, je nachdem, ob sie mehr pädiatrisch-internistisch
oder mehr orthopädisch-chirurgisch tätig sein wollen.
Durch die Begrenzung des Common trunk auf zwei bzw. drei Jahre erreichen
wir, dass sich die Weiterbildungszeit an den qualitativen Inhalten
der Weiterbildung orientiert, dass also eine unnötige Verlängerung
der Weiterbildung verhindert wird.
Dadurch kommt es zu einer Entschärfung der Schnittstellendiskussion
Hausarzt/Facharzt. Des Weiteren schaffen wir dadurch auch die Möglichkeit,
weil internistische Weiterbildungsinhalte mehr erworben werden können,
die Voraussetzungen zum Leiten einer Inneren Abteilung in einem
Krankenhaus der Grundversorgung zu schaffen.
Ich möchte noch ganz kurz Folgendes ausführen: Auch wir
mussten schwere Kompromisse eingehen. Die Allgemeinmedizin ist größtenteils
bereit, die Kompetenz aufzugeben, ausschließlich für
die hausärztliche Versorgung zuständig zu sein.
Des Weiteren akzeptieren wir, dass die Möglichkeit besteht,
einen Großteil der Weiterbildung in der Inneren Medizin absolvieren
zu können.
Des Weiteren akzeptieren wir, dass das Fach Allgemeinmedizin in
einem großen Fachgebiet Innere und Allgemeinmedizin untergeht,
und zwar zu einem Zeitpunkt, da die Approbationsordnung das Fach
Allgemeinmedizin als Pflichtfach und Prüfungsfach geschaffen
hat.
Im Sinne eines Konsenses, im Sinne einer qualifizierten hausärztlichen
Versorgung bitten wir Sie, dem Kompromissmodell der Bundesärztekammer
zuzustimmen. Wir werden dies größtenteils auch tun.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kaplan. Sie können sicher sein, dass
die Approba-tionsordnung auf das abstellen wird, was wir hier schaffen.
Man legt keinen Wert darauf, dass wir etwa einen Saldo rückwärts
machen. Das ist jetzt unsere Entscheidung, aber auch unsere Verantwortung.
Das ist völlig klar. Das werden die beiden weiteren Wortmeldungen
noch klarstellen.
Der nächste Redner ist Herr Dr. Meißner aus Berlin. Bitte.
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