TOP IV : Zukunft der hausärztlichen Versorgung

2. Tag: Mittwoch, 29. Mai 2002 Nachmittagssitzung

Dr. von Römer, Bayern:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die fünf Minuten, die uns zur Aussprache gegönnt sind, wenngleich ich mich etwas benachteiligt fühle, weil das hinlänglich bekannte Konvergenzmodell im Gegensatz zu den beiden anderen Modellen nicht vorgestellt wurde.

Dieses Konvergenzmodell wurde entwickelt vom Berufsverband der Deutschen Internisten und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und sollte einer einvernehmlichen Lösung von Allgemeinmedizin und Innerer Medizin dienen. An die Absprache, die wir zuvor alle getroffen haben, nämlich dass unser Patientenbedarf und die Qualität für eine neue Weiterbildung leitend sein sollen und hierbei die Strukturen des zukünftigen Berufsfeldes zu berücksichtigen sind, haben wir uns dabei strikt gehalten. Ich darf hervorheben, dass die Gespräche im Vorfeld zwischen Allgemeinmedizin und Innerer Medizin konstruktiv und zielführend waren. Wir alle waren bestrebt, zu einer Einigung zu kommen.

Auch die Internisten haben natürlich eine Bewegung hin zur Allgemeinmedizin gemacht. Beide haben etwas abgegeben, und zwar in dem Bewusstsein, eine gemeinsame neue Hausarztrichtung hervorzubringen.

Im Falle der Internisten wurde die Weiterbildungszeit von sechs Jahre auf fünf Jahre reduziert und eine sechsmonatige chirurgische Weiterbildungszeit eingebaut.

Wenn Sie sich das Internistenmodell anschauen, das den neuen Hausarzt "kreiert", haben wir ebenfalls fünf Jahre Weiterbildungszeit, mit einer dreijährigen klinischen Zeit und einer zweijährigen hausärztlichen Ausbildung in der Versorgung.

In diese Zeit fiele dann auch die chirurgische Ausbildung, die wir mit einem halben Jahr veranschlagen, wie ursprünglich von der Allgemeinmedizin gefordert wurde.

Wir fordern im Gegensatz zum Modell der Bundesärztekammer nach fünf Jahren ein gemeinsames Fachgespräch, damit eben ein gemeinsamer Level zwischen allen Ärzten entsteht. Die rein juristische Situation ist so, dass das Problem in Folgendem liegt: Wenn wir das Modell der Bundesärztekammer annähmen, könnte ein Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin in Europa nicht mehr migrieren. Er könnte auch aus den anderen europäischen Ländern nicht mehr nach Deutschland migrieren. Deshalb plädieren wir für das Fachgespräch nach fünf Jahren.

Die vorgestellte Struktur ist das Ergebnis von inhaltlichen Überlegungen, das sicher von keinem Kenner der Materie infrage gestellt werden kann. Da die großen Volkskrankheiten, von denen wir die ganze Zeit gesprochen haben, wie beispielsweise Diabetes, an die Disease-Management-Programme angebunden werden und doch eine ganze Menge Weiterbildungszeit in Anspruch nehmen und andere chronische Erkrankungen wie Asthma, Hypotonie und koronare Herzerkrankung eine ebenso lange Zeit in Anspruch nehmen, werden wir mit dem Modell der Bundesärztekammer nach unserer Meinung nicht die Inhalte der medizinischen Weiterbildung erreichen, die diese Programme gerade fordern.

(Vereinzelt Beifall)

In der derzeit gültigen Weiterbildungsordnung für die Innere Medizin steht geschrieben, dass zwei Jahre Weiterbildung bei den niedergelassenen Ärzten abgeleistet werden können. Wir haben uns darauf verständigt, dass für die Weiterbildung nach dem Konvergenzmodell dies zu übernehmen ist. Die Forderung, diese zwei Jahre obligatorisch vorzuschreiben, halten wir für überflüssig, da das für künftige Hausärzte sicher sinnvoll ist, für künftige Schwerpunktärzte sicher ein Jahr niedergelassene Medizin genügt, um zu wissen, wie es in der normalen Praxis zugeht.

Die Kenntnisse und Erfahrungen in operativer Tätigkeit sind selbstverständlich Inhalte der Tätigkeit des künftigen Hausarztes und müssen deshalb aus unserer Sicht obligatorischer Bestandteil der hausärztlichen Weiterbildung sein. Dafür haben wir sechs Monate vorgesehen.

Wenn Sie fragen, welches der Vorteil dieser Sichtweise ist, dann kann ich eigentlich nur an die Kriterien für ein Modell zukünftiger hausärztlicher Versorgung des Marburger Bundes erinnern, denn es hat eine hohe Durchlässigkeit einschließlich der Anrechenbarkeit von Weiterbildung in möglichst vielen anderen Gebieten, es hat größtmögliche Flexibilität bei der Entscheidung für die jeweilige Facharztqualifikation, es enthält die Sicherstellung der Krankenversorgung und die Weiterbildung in der internistischen Abteilung der Krankenhäuser, es wird die Forderung nach stärkerer internistischer Prägung hausärztlicher Versorgung erfüllt und es gibt eine ausreichende Qualifikationsmöglichkeit durch zur Weiterbildung geeignete Stellen im stationären und im ambulanten Bereich.

(Vereinzelt Beifall)

Außerdem entfallen Pflichtkurse, die den jungen Kollegen nicht zumutbar sind.

Sie haben gestern Herrn Professor Lasch Standing ovations gespendet im Hinblick auf seine kritischen Äußerungen hinsichtlich der drohenden Entwicklung bei den Fachgebieten. Ich kann Sie nur bitten, allen Schlechtrednern in unserer Gesellschaft entgegenzutreten und im Ringen um den richtigen Weg zum künftigen Hausarzt vernünftig weiter zu diskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr von Römer. Ich habe auch bei Herrn Kaplan ein wenig Redezeitüberziehung zugelassen. Das habe ich hier auch getan.

Falls es Unklarheiten darüber gibt: Natürlich stimmen wir, bevor wir in die Abstimmung eintreten, darüber ab, ob eine geheime schriftliche Abstimmung stattfinden soll oder nicht. Das ist doch ganz klar. Aber das muss nicht bereits jetzt geschehen; das machen wir nachher, wenn die eigentliche Abstimmung ansteht.

Der nächste Redner ist Herr Kötzle aus Nordrhein.

© 2002, Bundesärztekammer.