Dr. von Römer, Bayern:
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die fünf
Minuten, die uns zur Aussprache gegönnt sind, wenngleich ich
mich etwas benachteiligt fühle, weil das hinlänglich bekannte
Konvergenzmodell im Gegensatz zu den beiden anderen Modellen nicht
vorgestellt wurde.
Dieses Konvergenzmodell wurde entwickelt vom Berufsverband der Deutschen
Internisten und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin
und sollte einer einvernehmlichen Lösung von Allgemeinmedizin
und Innerer Medizin dienen. An die Absprache, die wir zuvor alle
getroffen haben, nämlich dass unser Patientenbedarf und die
Qualität für eine neue Weiterbildung leitend sein sollen
und hierbei die Strukturen des zukünftigen Berufsfeldes zu
berücksichtigen sind, haben wir uns dabei strikt gehalten.
Ich darf hervorheben, dass die Gespräche im Vorfeld zwischen
Allgemeinmedizin und Innerer Medizin konstruktiv und zielführend
waren. Wir alle waren bestrebt, zu einer Einigung zu kommen.
Auch die Internisten haben natürlich eine Bewegung hin zur
Allgemeinmedizin gemacht. Beide haben etwas abgegeben, und zwar
in dem Bewusstsein, eine gemeinsame neue Hausarztrichtung hervorzubringen.
Im Falle der Internisten wurde die Weiterbildungszeit von sechs
Jahre auf fünf Jahre reduziert und eine sechsmonatige chirurgische
Weiterbildungszeit eingebaut.
Wenn Sie sich das Internistenmodell anschauen, das den neuen Hausarzt
"kreiert", haben wir ebenfalls fünf Jahre Weiterbildungszeit,
mit einer dreijährigen klinischen Zeit und einer zweijährigen
hausärztlichen Ausbildung in der Versorgung.
In diese Zeit fiele dann auch die chirurgische Ausbildung, die wir
mit einem halben Jahr veranschlagen, wie ursprünglich von der
Allgemeinmedizin gefordert wurde.
Wir fordern im Gegensatz zum Modell der Bundesärztekammer nach
fünf Jahren ein gemeinsames Fachgespräch, damit eben ein
gemeinsamer Level zwischen allen Ärzten entsteht. Die rein
juristische Situation ist so, dass das Problem in Folgendem liegt:
Wenn wir das Modell der Bundesärztekammer annähmen, könnte
ein Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin in Europa nicht
mehr migrieren. Er könnte auch aus den anderen europäischen
Ländern nicht mehr nach Deutschland migrieren. Deshalb plädieren
wir für das Fachgespräch nach fünf Jahren.
Die vorgestellte Struktur ist das Ergebnis von inhaltlichen Überlegungen,
das sicher von keinem Kenner der Materie infrage gestellt werden
kann. Da die großen Volkskrankheiten, von denen wir die ganze
Zeit gesprochen haben, wie beispielsweise Diabetes, an die Disease-Management-Programme
angebunden werden und doch eine ganze Menge Weiterbildungszeit in
Anspruch nehmen und andere chronische Erkrankungen wie Asthma, Hypotonie
und koronare Herzerkrankung eine ebenso lange Zeit in Anspruch nehmen,
werden wir mit dem Modell der Bundesärztekammer nach unserer
Meinung nicht die Inhalte der medizinischen Weiterbildung erreichen,
die diese Programme gerade fordern.
(Vereinzelt Beifall)
In der derzeit gültigen Weiterbildungsordnung für die
Innere Medizin steht geschrieben, dass zwei Jahre Weiterbildung
bei den niedergelassenen Ärzten abgeleistet werden können.
Wir haben uns darauf verständigt, dass für die Weiterbildung
nach dem Konvergenzmodell dies zu übernehmen ist. Die Forderung,
diese zwei Jahre obligatorisch vorzuschreiben, halten wir für
überflüssig, da das für künftige Hausärzte
sicher sinnvoll ist, für künftige Schwerpunktärzte
sicher ein Jahr niedergelassene Medizin genügt, um zu wissen,
wie es in der normalen Praxis zugeht.
Die Kenntnisse und Erfahrungen in operativer Tätigkeit sind
selbstverständlich Inhalte der Tätigkeit des künftigen
Hausarztes und müssen deshalb aus unserer Sicht obligatorischer
Bestandteil der hausärztlichen Weiterbildung sein. Dafür
haben wir sechs Monate vorgesehen.
Wenn Sie fragen, welches der Vorteil dieser Sichtweise ist, dann
kann ich eigentlich nur an die Kriterien für ein Modell zukünftiger
hausärztlicher Versorgung des Marburger Bundes erinnern, denn
es hat eine hohe Durchlässigkeit einschließlich der Anrechenbarkeit
von Weiterbildung in möglichst vielen anderen Gebieten, es
hat größtmögliche Flexibilität bei der Entscheidung
für die jeweilige Facharztqualifikation, es enthält die
Sicherstellung der Krankenversorgung und die Weiterbildung in der
internistischen Abteilung der Krankenhäuser, es wird die Forderung
nach stärkerer internistischer Prägung hausärztlicher
Versorgung erfüllt und es gibt eine ausreichende Qualifikationsmöglichkeit
durch zur Weiterbildung geeignete Stellen im stationären und
im ambulanten Bereich.
(Vereinzelt Beifall)
Außerdem entfallen Pflichtkurse, die den jungen Kollegen
nicht zumutbar sind.
Sie haben gestern Herrn Professor Lasch Standing ovations gespendet
im Hinblick auf seine kritischen Äußerungen hinsichtlich
der drohenden Entwicklung bei den Fachgebieten. Ich kann Sie nur
bitten, allen Schlechtrednern in unserer Gesellschaft entgegenzutreten
und im Ringen um den richtigen Weg zum künftigen Hausarzt vernünftig
weiter zu diskutieren.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr von Römer. Ich habe auch bei Herrn
Kaplan ein wenig Redezeitüberziehung zugelassen. Das habe ich
hier auch getan.
Falls es Unklarheiten darüber gibt: Natürlich stimmen
wir, bevor wir in die Abstimmung eintreten, darüber ab, ob
eine geheime schriftliche Abstimmung stattfinden soll oder nicht.
Das ist doch ganz klar. Aber das muss nicht bereits jetzt geschehen;
das machen wir nachher, wenn die eigentliche Abstimmung ansteht.
Der nächste Redner ist Herr Kötzle aus Nordrhein.
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