Dr. Müller, Mecklenburg-Vorpommern:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Ein Name ist für mich ein Mittel zur Identifikation,
ein Name ist für mich ein Markenzeichen. Ich bin Allgemeinmedizinerin.
Ich bin in dem schönsten Bundesland geboren und lebe dort.
Dort habe ich vor 25 Jahren geheiratet. Eine der Fragen, die ich
beantworten musste, bevor die Eheschließung vorgenommen werden
konnte, war die Frage nach dem gemeinsamen Familiennamen. Müller,
das war für mich klar; ich brauchte nicht darüber nachzudenken.
Ich wollte den Mann; der Name spielte keine Rolle.
Später habe ich gemerkt, dass viele "Müller"
heißen und dass man ja auch "Lieschen Müller"
meinen könnte oder "Müller, Ella, von Bahnsteig 8",
wie ich zu sagen pflege.
Ich hätte ausweichen und mir einen Doppelnamen anschaffen können.
Aber ein Doppelname passt nicht zu mir. Seitdem sage ich immer,
wenn ich gefragt werde, wie ich heiße: Anke Müller. In
der Kammer weiß man dann, wer gemeint ist.
Mit dem Inhalt des vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgeschlagenen
Modells kann ich leben, mit der Aufschrift der Verpackung nicht.
Ich denke, dass man eine entsprechende Einigkeit noch herbeiführen
kann. Ich bin dafür, dass wir dem Antrag zustimmen.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Da freue ich mich aber, dass ich Sie genau richtig
aufgerufen habe! - Jetzt bitte Herr Dr. Lichte aus Niedersachsen.
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