TOP IV : Zukunft der hausärztlichen Versorgung

3. Tag: Donnerstag, 30. Mai 2002 Nachmittagssitzung

Dr. Lange, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass bei der gesamten Weiterbildungsdiskussion ja auch die Machbarkeit immer wieder eine große Rolle spielen sollte. Neben den formalen Kriterien für die Machbarkeit geht es darum, dass es möglich sein muss, auch in finanzieller Hinsicht die Weiterbildung zu absolvieren. Gerade bei der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner stößt man immer wieder auf große Hindernisse.

Ich weiß von meinen Mitarbeiterinnen, dass sie kaum in der Lage waren, eine bezahlte Chirurgiestelle zu bekommen, wenn sie aus der Inneren Medizin kamen. Oder sie bekamen während ihrer Zeit in der niedergelassenen Praxis keine ausreichende Vergütung.

Deswegen habe ich den Antrag IV-2 a gestellt, wonach im Antrag IV-2 auf Seite 2 im fünften Punkt ergänzt werden soll: "mit angemessener Vergütung". Es kann nicht sein, dass wir eine wunderbare Weiterbildungsordnung beschließen und Nadelöhre einprogrammieren, die dazu führen, dass die Kollegen de facto eine solche Weiterbildung nicht absolvieren können.

Deswegen lehne ich auch den Antrag IV-1 a ab, der vorschlägt, dass man bei der Weiterbildung zum Fachinternisten ein halbes Jahr Praxis machen soll. Ich glaube kaum, dass die Kolleginnen und Kollegen dieses halbe Jahr angemessen vergütet bekommen.

(Vereinzelt Beifall)

Ich bitte Sie, dem Antrag IV-2 mit der Ergänzung durch den Antrag 2 a zuzustimmen und den Antrag IV-1 a abzulehnen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. - Als nächste Rednerin Frau Privatdozentin John-Mikolajewski aus Nordrhein. Bitte schön.

© 2002, Bundesärztekammer.