PD Dr. John-Mikolajewski, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir, die wir hier
versammelt sind, kommen ja gar nicht mehr in den Genuss dessen,
worüber wir hier abstimmen. Wir beschließen für
unseren ärztlichen Nachwuchs. Da müssen wir ganz besondere
Verantwortung tragen. Wie viel Lebenszeit können wir unseren
jungen Kolleginnen und Kollegen für die hausärztliche
Weiterbildung abverlangen, insbesondere im Vergleich zu ihren ausländischen
hausärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen in der EU,
die zukünftig nach drei Jahren Weiterbildung gemäß
EU-Recht sich auch in Deutschland niederlassen können?
Ich denke, das ist eine Inländerdiskriminierung, die nicht
nur als Besorgnis hier im Raum steht, sondern die bereits in einigen
Regionen unserer Republik Fakt geworden ist.
Daher bitte ich, dass vor der endgültigen Abstimmung eine
juristische Aufklärung des Gremiums über die Kompatibilität
der Modelle mit dem gültigen EU-Recht erfolgt. Meiner Einschätzung
nach ist das flexible Kompromissmodell der Bundesärztekammer
dazu am ehesten geeignet.
Ich bitte Sie daher, für das Kompromissmodell der Bundesärztekammer
zu votieren.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau John-Mikolajewski. - Als nächster
Redner bitte Herr Kollege Wesser aus Thüringen.
|