Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegen ja eine
Reihe von Anträgen vor. Wir schlagen vor, die Anträge
in folgender Reihenfolge abzustimmen. Zunächst geht es um den
Antrag IV-1 und den dazu gestellten Ände-rungsantrag 1 a. Die
Alternativmodelle sind in den Anträgen IV-4, IV-5, IV-9, IV-13
und IV-14 enthalten. Der Antrag IV-8 ist zurückgezogen.
Wenn der Antrag IV-1 angenommen wird, sind aus unserer Sicht die
Anträge IV-4, IV-5, IV-9, IV-13 und IV-14 erledigt. Sie können
nicht beides miteinander vereinen.
Wenn dieser Abstimmungsprozess erledigt ist, muss über den
Antrag IV-2 in Verbindung mit dem Antrag IV-2 a abgestimmt werden.
Das betrifft auch das Bundesärztekammermodell.
Es gibt den Antrag IV-7, der im Lichte der vorherigen Abstimmungen
gewertet werden muss. Deshalb wird vorgeschlagen, darüber absatzweise
abzustimmen.
Dann kommen eine Reihe von Anträgen, die sich mit den Inhalten
des Bundesärztekammermodells befassen. Das sind die Anträge
IV-11, IV-6, IV-15 und IV-17. Das betrifft die Weiterbildungsinhalte;
die drei zuletzt genannten Anträge betreffen Kursweiterbildungen.
Zur Information: Die Anträge IV-3 und IV-8 sind zurückgezogen.
Der Herr Präsident hat schon darauf hingewiesen, dass die Anträge
IV-10 und IV-12 Dokumentationen sind, aber keine Anträge, die
der Beschlussfassung bedürfen.
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Rechtsanwalt Schirmer. Sind Sie alle mit
der Interpretation des Ablaufs einverstanden? - Bitte, Herr Emminger
aus Bayern zur Geschäftsordnung.
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