TOP V : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung §§ 27, 28 in Verbindung mit Kapitel D I Nrn. 1 - 5,
§ 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Dr. Flenker, Referent:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, dem Antrag von Herrn Kollegen Bertram nicht zu folgen. Wir haben in der bisherigen Berufsordnung in Nr. 2 Abs. 1 festgeschrieben, dass nur solche Tätigkeiten aufgeführt werden dürfen, die nicht nur gelegentlich ausgeübt werden. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung festgelegt, dass der Patient nicht dadurch irregeführt werden darf, indem Ankündigungen von Tätigkeiten erfolgen, die nur ganz gelegentlich oder überhaupt nicht mehr ausgeübt werden. Eine Streichung des § 27 Abs. 5 wäre mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu vereinbaren. Insofern können wir dem Antrag von Herrn Bertram nicht folgen.

Danke sehr.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Ottmann aus Bayern.

© 2002, Bundesärztekammer.