Dr. Eisenkeil, Bayern:
Herr Präsident! Herr Flenker! Meine Kolleginnen und Kollegen!
Natürlich ist aufgrund der Rechtsprechung die Änderung
der Berufsordnung in der vorgesehenen Weise nicht zu verhindern.
Ich möchte aber nicht versäumen, dennoch auf einige negative
Aspekte dieser geänderten Berufsordnung hinzuweisen. Die Auswirkungen
werden meiner Befürchtung nach erheblich sein und die Kollegialität
insbesondere auf dem Land und in kleinen Städten betreffen.
Das Recht auf Werbung führt nämlich nach meiner Überzeugung
zu einer Notwendigkeit der Werbung. Es erhöht den Kostendruck
gerade auf kleinere und wirtschaftlich nicht so stabile Praxen,
die sich dem allgemeinen Trend werden anschließen müssen.
Wenn sie es nicht tun, werden sie einen Nachteil gegenüber
den konkurrierenden Kollegen erleiden. Das stört meiner Überzeugung
nach die Kollegialität ganz ausdrücklich.
Der Hinweis, dass man im entsprechenden Verzeichnis mit einem kostenlosen
Grundeintrag aufgenommen werden muss, wird zur Farce, denn die entsprechenden
Verzeichnisse bieten einen kostenlosen Grundeintrag in einer minimalisierten
Form an, die einen förmlich dazu zwingt, den ausführlicheren
Eintrag, der sehr kostenträchtig sein kann, durchführen
zu lassen. Eine kleine bescheidene Praxisanzeige mit Angabe der
Sprechstundenzeiten kostet im örtlichen Telefonbuch bereits
heute an die 1 000 DM. Wenn man sich auch noch in anderen Bereichen
engagieren muss, weil die anderen es ebenfalls tun, wird es teuer.
Ein kleiner Aspekt dabei ist das Sponsoring, das die Vereine schon
heute von uns erwarten, das wir mit dem Hinweis auf die Berufsordnung
ablehnen können. Fahrzeuge von Sportvereinen werden mit Werbung
für alles mögliche beklebt, künftig sicher auch mit
der Werbung von Arztpraxen. In diese Richtung gehen meine Befürchtungen.
Ich weiß, dass wir bereits in der Vergangenheit mit dem Werbeverbot
Probleme mit der Berufsaufsicht hatten. Das wird entfallen. Aber
wir werden Probleme hinsichtlich der Kollegialität erhalten.
Nachdem das alles so kommen wird, habe ich noch eine Anmerkung
zu machen hinsichtlich der ankündigungsfähigen Bezeichnungen.
Ich denke, dass neben den sonstigen Qualifikationen auch als solche
gekennzeichnete besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
angekündigt werden können. Hierzu der Hinweis, dass dazu
auch die Disease-Management-Programme gehören sollten. Diese
werden für uns in der Zukunft, wenn die Gesetzgebung entsprechend
erfolgt, eine große Rolle spielen.
Ich danke Ihnen.
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des
Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kollege Eisenkeil. - Jetzt bitte Herr Thierse
aus Berlin.
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