TOP V : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung §§ 27, 28 in Verbindung mit Kapitel D I Nrn. 1 - 5,
§ 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung
Dr. Lipp, Sachsen:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Bundesärztekammer müsste eigentlich ein Selbstgänger sein. Herr Flenker hat durchaus Recht: Es darf nicht zu einer wilden Werbung kommen. Ich bitte Sie, meinem Antrag und dem Antrag von Herrn Ottmann aus Bayern zuzustimmen, dass besondere Behandlungs- und Untersuchungsmethoden ergänzend zum Antrag der Bundesärztekammer mit aufgenommen werden. Warum? Sie merken allenthalben, dass die Apotheker immer mehr in ärztliche Berufsfelder einbrechen und dort schamlos werben. Wir wollen nicht werben, aber wir wollen die Patienten wenigstens informieren. Ähnlich ist es bei Heilpraktikern, die immer mehr in ärztliche Bereiche einbrechen und werben.

Wenn Sie die Patienten fragen, was sie von unserer Berufsordnung in dieser Hinsicht erwarten, dann bekommen Sie zur Antwort, dass sie eine ordentliche Information haben wollen. Sie wollen nicht mit Werbung zugeschüttet werden, sondern sie wollen bereits im Vorfeld informiert werden und nicht erst über ein Praxisschild oder über eine verquere Methode im Wartezimmer.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, dem Antrag stattzugeben, dass besondere Behandlungs- und Untersuchungsmethoden aufgenommen werden können, beispielsweise das CT. Es wurde damals in den Praxen und nicht in den Krankenhäusern etabliert. Die Patienten müssen darüber informiert werden, wo ein CT gemacht werden kann. Wir haben in Sachsen eine Radiologin, die ausschließlich die MRT betreibt. Deshalb muss sie die MRT ankündigen können, damit die Patienten Bescheid wissen. Wenn sie sich nur als Radiologin ausweisen kann, laufen viele Patienten falsch. Lasertherapie, Hypnose, das alles sind Methoden, die genannt werden sollten, um den Patienten solide zu informieren. Wir dürfen dieses Feld der Patienteninformation nicht den Scharlatanen, den Heilpraktikern und den Apothekern überlassen. Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag stattzugeben.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Herr Lipp hat ja zwischen den verschiedenen Bezeichnungen immer geatmet und nicht alle in einem Atemzug genannt. - Der nächste Redner ist Herr Kühn aus Baden-Württemberg.

© 2002, Bundesärztekammer.