TOP V : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung §§ 27, 28 in Verbindung mit Kapitel D I Nrn. 1 - 5,
§ 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Dr. Kühn, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der weitestgehende Antrag zur Entrümpelung in Sachen Werbung ist der Antrag V-3 von Herrn Kollegen Schulze aus Baden-Württemberg. Herr Schulze hat den Antrag begründet. Der beste Arzt Westfalens, der als solcher nicht öffentlich genannt werden will, Herr Kollege Flenker, hat seine Gründe dagegen dargelegt. Er hat aber nicht gesagt - das hat unsere Kammer juristisch prüfen lassen ?, dass die Inhalte des Antrags V-3 juristisch nicht zulässig seien. Sie sind juristisch zulässig. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Außerdem sind wir in Baden-Württemberg der Meinung, dass alle noch vorhandenen restlichen Beschränkungen, die in der vorgelegten Fassung auf Umdruck V-1 enthalten sind, beim nächsten Gang zum Bundessozialgericht fallen werden.

Kolleginnen und Kollegen, Sie fürchten bei Zustimmung zum Antrag V-3, der alle Beschränkungen der Werbung aufhebt, dass ein Werbungswust entsteht. Das glaube ich nicht. Ferner haben wir den mündigen Patienten. Schließlich leben wir in einer Werbewelt. Die Empfehlung für einen Arzt läuft noch immer von Mund zu Mund und nicht über die Werbung. Das würden Sie auch nicht anders machen.

Der Vorredner hat bereits darauf hingewiesen: Alle anderen dürfen ungehemmt werben, notabene die Apotheken, notabene die Heilpraktiker und andere, ferner Kliniken und Klinikambulanzen. Wenn der Apotheker im selben Haus, in dem meine Praxis ist, die Cholesterinbestimmung für 3 Euro anbietet, möchte ich ankündigen dürfen, dass ich die Cholesterinbestimmung entweder zulasten der Krankenkasse oder zum Preis der GOÄ für vielleicht 0,50 Euro anbiete. Das ist Gleichbehandlung und diese muss möglich sein.

Kolleginnen und Kollegen, es wäre ein weiter Schritt, aber Sie wären modern und würden den Gegebenheiten unserer Zeit im 21. Jahrhundert Rechnung tragen, wenn Sie dem weitestgehenden Antrag V-3 zustimmten und den ganzen Plunder, der uns behindert, über Bord würfen.

Ich danke Ihnen.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. - Der nächste Redner ist Herr Dr. Kütz aus Bremen.

© 2002, Bundesärztekammer.