Dr. Kütz, Bremen:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in den
Berufsordnungsgremien relativ lange und, wie Herr Flenker bereits
sagte, in durchaus kontroverser Weise mit dem Problem auseinander
gesetzt, ob besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden angezeigt
werden können und ob Qualifikationen angezeigt werden können,
die nicht im Rahmen der Weiterbildung erworben sind oder von öffentlich-rechtlichen
Körperschaften stammen. Wir haben es im Endeffekt bei dem,
was wir hier beschließen, mit einer Richtungsentscheidung
zu tun. Der Beschluss ist zweifellos eine Folge der Entwicklung
der Rechtsprechung. Wir werden auch in Zukunft der Rechtsprechung
folgen müssen.
Man kann jetzt zwei Entscheidungen fällen. Die eine lautet:
Man erweitert die Ankündigungsmöglichkeiten so weit, dass
überhaupt keine zwangsweisen juristischen Erweiterungen mehr
vorstellbar sind. Was wäre die Konsequenz? Wir haben es hier
mit dem Problem Werbung und Information zu tun. Werbung richtet
sich in erster Linie auf die finanziellen Interessen des Werbenden,
also der Ärztin oder des Arztes. Information richtet sich aber
auf den Patienten.
Nun hat es eine ganze Reihe von Vorschlägen gegeben, deren
Praktikabilität zu prüfen ich Sie bitte. Versetzen Sie
sich in die Rolle des Patienten. Da ist ein Arzt, der etliche Dinge
an Qualifikationen, an Behandlungsmethoden ankündigt. Er schreibt
ehrlicherweise immer dahinter, wo er die jeweilige Qualifikation
erworben hat, entweder ausgeschrieben - dann wird es schon sehr
problematisch, was die Länge angeht - oder mit einem Logo versehen.
Wollen Sie dem Patienten wirklich ein Erklärungsblatt geben,
damit er weiß, was sich hinter dem Logo verbirgt? Wenn wir
so vorgehen, brauchen wir in der Berufsordnung im Prinzip nur die
Mindestschriftgröße festzulegen, die für den Patienten
noch lesbar macht, was auf dem Praxisschild steht.
Der andere Weg ist, dass wir eine Beschränkung einführen,
auch eine Beschränkung, die eine haifischartige Werbeentwicklung
zwischen den Kollegen selbst verhindert. Sie können doch sicher
sein, dass für jede Qualifikation irgendein Verein aus der
Tasche gezaubert werden kann, wenn er auch nur aus fünf Leuten
besteht. Qualifikationen werden ja nicht immer nur von ehrenwerten
Gesellschaften verliehen. Qualifikationen werden auch von kleinen
Vereinen verliehen.
Welchen Informationsgehalt soll denn die Ankündigung einer
solchen Qualifikation für den Patienten haben? Versetzen Sie
sich immer in die Lage des Patienten. Sie können so vorgehen,
wie die Pharmaindustrie vorgegangen ist, auch gezwungen aufgrund
der Rechtsprechung. Früher hat man in den Waschzetteln alles
unterdrückt, was negativ sein könnte. Das hat die Rechtsprechung
verboten. Heute wird alles aufgeschrieben, was überhaupt möglich
ist. Der Informationsgehalt für den Patienten ist gleich null.
Wenn Sie diesen Weg im Hinblick auf die Ankündigung Ihrer
Tätigkeit gehen wollen, werden Sie dasselbe Problem haben.
Möglicherweise kommt es zu einem ähnlichen Compliance-Problem
wie bei der Pharmaindustrie, indem das Zeug in den Eimer gekippt
wird, weil der Patient fürchtet, dass alles, was im Waschzettel
steht, ihn zu Schaden bringt.
Sie müssen sich überlegen, ob es wirklich so klug ist,
so viel Werbung zu fordern, und ob es Ihrem Image ernsthaft dient.
Nun noch zu einem konkreten Punkt. Sie haben gesagt, die Kollegin
könne die MRT nicht ankündigen, wenn wir keine Ankündigungsfähigkeit
von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben. Das stimmt nicht.
Wenn sie nur die MRT oder die CT macht, ist das ihr Tätigkeitsschwerpunkt.
Wenn Sie Akupunktur in ausreichendem Maße machen, dann kündigen
Sie das eben als Tätigkeitsschwerpunkt an.
Das war der Grund, weshalb die Berufsordnungsgremien gesagt haben:
Wir nehmen den Begriff Tätigkeitsschwerpunkt. Ich gebe zu,
dass es für Sie ein bisschen schwierig sein mag, den Schwerpunkt
im Gebiet und den Tätigkeitsschwerpunkt auseinander zu halten.
Der Begriff Tätigkeitsschwerpunkt kommt in der Weiterbildungsordnung
so nicht vor. Für den Patienten ist es völlig irrelevant,
denn es heißt ja nicht "Tätigkeitsschwerpunkt XY",
sondern "MRT". Tätigkeitsschwerpunkt ist nur der
Begriff, den Sie sozusagen konkretisierend umsetzen sollen.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kollege Kütz.
Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, begrüße ich
Frau Annette Widmann-Mauz, Mitglied der Bundestagsfraktion der CDU
im Deutschen Bundestag und Mitglied des Ausschusses für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft und des Ausschusses für Gesundheit.
Herzlich willkommen, Frau Abgeordnete Widmann-Mauz! Wir freuen
uns, dass Sie sich für das interessieren, was wir hier tun.
(Beifall)
Neben Frau Widmann-Mauz sitzt Karsten Vilmar, der als Ehrenpräsident
den ganzen Ärztetag verfolgt. Auch er ist uns heute Morgen
wieder herzlich willkommen!
(Beifall)
Schließlich begrüße ich bei uns Herrn Dr. Jeszenszky.
Er ist Ministerialrat im Rumänischen Gesundheitsministerium.
Er interessiert sich auch heute noch für das, was wir hier
tun. Das finde ich sehr gut.
(Beifall)
Wir fahren in der Rednerliste fort. Das Wort hat nunmehr Herr Dr.
Meißner aus Berlin.
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