Dr. Meißner, Berlin:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich zum
Antrag V-3 gemeldet. In der Anlage ist aufgeführt, was ist
und was sein soll. Da ist u. a. die gesamte Rubrik hinsichtlich
des Punktes D nach § 29 entfallen und damit auch die Festlegung,
wie groß ein Praxisschild sein soll. Bei allem, was bisher
gesagt wurde, ist dies fast schlüssig, aber ich muss ganz ehrlich
sagen: Ich möchte dem Gremium vorschlagen, dass hierzu in der
Berufsordnung Aussagen getroffen werden. Anderenfalls haben wir
eine Wolke als Praxisschild oder ein anderer bemalt die gesamte
Giebelwand seines Hauses mit entsprechenden Angaben oder er hat
eine blinkende Leuchte oder ein Farbband auf dem Dach. Ich denke,
das entspräche nicht dem ärztlichen Berufsstand. Ohne
die Möglichkeit der Bekanntgabe von Tätigkeitsschwerpunkten,
Gebieten und dergleichen einzuschränken wäre es für
den Alltag und für den Patienten sinnvoll, wenn der Patient
weiß, wie in etwa ein Arztschild aussieht und welche Größe
es ungefähr hat.
Ich habe einen entsprechenden Antrag, den ich als Ergänzungsantrag
verstehe, eingereicht und bitte Sie, entsprechend zu entscheiden.
Danke.
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Der Antrag ist bei uns angekommen. Wir werden
versuchen, ihn noch rechtzeitig umzudrucken. Anderenfalls verlese
ich ihn. Übertrieben hat der Kollege auch nicht: Wir hatten
einen solchen Fall der Leuchtreklame auf dem Dach eines Hauses.
Das Wort hat jetzt Herr Kollege Oberschelp aus Westfalen-Lippe.
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