TOP V : Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung §§ 27, 28 in Verbindung mit Kapitel D I Nrn. 1 - 5,
§ 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Nehmen Sie jetzt bitte den Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer auf Drucksache V-1 zur Hand. Wer stimmt dem Vorschlag zu § 27 Abs. 1 zu? Sie wissen ja, um was es geht. Das ist der Text, der von Herrn Dr. Flenker hier erläutert wurde. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Angenommen.

Abs. 2 soll lauten:

Auf dieser Grundlage sind dem Arzt sachliche berufsbezogene Informationen gestattet.
Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Das ist angenommen.

Abs. 3 soll lauten:

Berufswidrige Werbung ist dem Arzt untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Werbeverbote aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.

Wer möchte dem zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist klar angenommen.

Zu Abs. 4 gibt es Änderungsanträge, und zwar zu Punkt 3. Nach Antrag V-1 b soll es statt "Tätigkeitsschwerpunkte" heißen: "sonstige Qualifikation". Wer stimmt dem Änderungsantrag zu, dass statt "Tätigkeitsschwerpunkte" formuliert wird: "sonstige Qualifikation"? - Einige. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann bleibt es dabei.

Dann wird gefordert, folgende Nr. 4 einzufügen:

4. als solche gekennzeichnete "besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden"

Das soll eine zusätzliche Rubrik werden. Es gibt eine weitere Änderung, statt "Methoden" zu formulieren: "Verfahren". Zunächst einmal wollen wir schauen, ob Sie so etwas überhaupt einführen wollen. Wer möchte das ergänzen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann ist das abgelehnt. Ich nehme an, dass der Begriff "Verfahren" gleich mit abgelehnt wurde, weil das ja nur den Begriff "Methoden" ersetzen sollte.

Damit ist auch die Verschiebung der Nr. 4 erledigt.

Es gibt den Antrag, bei Nr. 4 eine Ergänzung vorzunehmen: Unter "organisatorische Hinweise" soll nach dem Wort "Hinweise" ein Komma eingefügt und ergänzt werden: "unbeschadet des Ausschlusses in § 22 a Abs. 3". Wer möchte diese Ergänzung? - Das sind relativ wenige. Auch die Antragsteller nicht? Dann sind sie wohl bekehrt. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einige Enthaltungen. Das war eine klare Ablehnung.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache V-1 d. Herr Flenker hat empfohlen, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Der Antragsteller möchte in § 27 Abs. 4 als letzten Satz ergänzt haben:

Nicht angekündigt werden dürfen die in der (Muster-) Weiterbildungsordnung von 1992 ausdrücklich als nicht führungsfähig bezeichneten Qualifikationen.

Da haben wir Probleme mit dem Bundesverfassungsgericht. Ich glaube, wir sollten die Probleme mit dem Bundesverfassungsgericht minimieren. Wer möchte sich trotzdem für diese Ergänzung aussprechen? - Das hält sich in Grenzen. Wer ist dagegen? - Alle sind für das Bundesverfassungsgericht. Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag abgelehnt.

© 2002, Bundesärztekammer.