Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Zu Punkt 4 gibt es keine Änderungsanträge. Wir müssen
aber abschnittsweise darüber abstimmen. Das betrifft §
22 a "Ankündigung von Kooperationen". Wir stimmen
zunächst über Abs. 1 ab:
Bei Berufsausübungsgemeinschaften von Ärzten
... sind - unbeschadet des Namens einer Partnerschaftsgesellschaft
- die Namen und Arztbezeichnungen aller in der Gemeinschaft zusammengeschlossener
Ärzte anzuzeigen ...
Wer möchte dem zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält
sich? - Einzelne Enthaltungen, keine Gegenstimmen.
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