TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich darf Ihnen jetzt einen kurzen Sachstandsbericht zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung geben. Ich möchte über das berichten, was seit dem letzten Deutschen Ärztetag in Ludwigshafen geschehen ist.

Zunächst einen kurzen zeitlichen Überblick: Wir hatten seit Ludwigshafen drei Sitzungen des Ausschusses "Weiterbildung" der Bundesärztekammer, und zwar am 11. Juli und am 22. September 2001 sowie am 11. April dieses Jahres. In der Sitzung am 22. September haben wir in dem so genannten Berufeausschuss der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden getagt. Wir haben dort im Vorfeld der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung besprochen, ob das, was wir an Rahmenbedingungen beispielsweise im Paragraphenteil als Grundlage diskutiert haben, von den entsprechenden Aufsichtsministerien übernommen werden könnte.

Es gab zwei Sitzungen der Ständigen Konferenz "Ärztliche Weiterbildung", und zwar am 23. August 2001 und am 16. Mai 2002.

Wir hatten zum Thema der hausärztlichen Versorgung insgesamt vier offizielle Sitzungen. Die inoffiziellen Sitzungen und die Einzelgespräche will ich jetzt gar nicht aufführen. Sie fanden im September und im November des vergangenen Jahres sowie im Februar und im April dieses Jahr statt.

Wir hatten vom 29. bis zum 31. Januar dieses Jahres und vom 19. bis zum 21. Februar dieses Jahres intensive Gespräche mit 62 wissenschaftlichen Gesellschaften und ärztlichen Berufsverbänden. Dabei wurden über 100 Einzeldisziplinen, über 100 Einzelqualifikationen diskutiert.

Sie haben, meine Damen und Herren, auf dem 104. Deutschen Ärztetag den Teil A der (Muster-) Weiterbildungsordnung als Grundlage für die weiteren Arbeiten zustimmend zur Kenntnis genommen. Daraufhin haben die Weiterbildungsgremien die Arbeiten zu den Abschnitten B - Definition der Gebiete, Festlegung der Gebiete, Definition der Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen - und zum Teil zum Abschnitt C - Definition und Festlegung der Bereiche - aufgenommen, ebenso wie zu den neu einzuführenden Befähigungsnachweisen.
Wir sind nach wie vor gewillt und der festen Überzeugung, dass wir es auch schaffen, dem 106. Deutschen Ärztetag im nächsten Jahr eine überarbeitete Fassung der (Muster-) Weiterbildungsordnung zur letztendlichen Beschlussfassung vorlegen zu können.

Nach den ersten Beratungen der Weiterbildungsgremien wurde am 19. September 2001 ein Rundschreiben an die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften und die Berufsverbände verschickt mit der Bitte, der Bundesärztekammer bis Mitte Dezember die Vorstellungen aus fachlicher Sicht einzureichen. Das führte dazu, dass eine sehr große Zahl von Fachgesellschaften und Berufsverbänden Nachfragen schriftlicher und mündlicher Art hatten. Die Bearbeitung dieser Nachfragen war ungeheuer zeit- und arbeitsintensiv. Es mussten von morgens 6 Uhr bis abends 21 Uhr zahllose Telefongespräche geführt werden. Es gab zahlreiche Faxe und Unmengen von E-Mails. Es hat auch eine Reihe von persönlichen Gesprächen in Köln, München und Berlin gegeben. Wir haben auch verschiedene Abstimmungsgespräche zwischen einzelnen Gesellschaften und Berufsverbänden moderiert, die nicht allein zu einem Ergebnis kommen konnten .

Auf Einladung der Bundesärztekammer haben im Januar und im Februar dieses Jahres die eigentlichen Gespräche mit den Fachgesellschaften und den Berufsverbänden stattgefunden. Sie kennen das unter dem Begriff Anhörung. In diesen Gesprächen wurden weit über 100 einzelne Kompetenzen diskutiert und mit den Vertretern der Fachgesellschaften und der Berufsverbände besprochen. Insgesamt waren 62 Personen zu diesen Gesprächen erschienen.
An diesen so genannten Anhörungen nahmen natürlich auch die Mitglieder des Ausschusses "Weiterbildung" der Bundesärztekammer teil.

Sie können sich vorstellen, meine Damen und Herren, dass uns von den Fachgesellschaften und den Berufsverbänden eine Unmenge an Anträgen zur Neueinführung der verschiedensten Weiterbildungsgänge vorgelegt wurden. Es war sehr aufwendig, diese logistisch so aufzubereiten - es hatten sich immerhin eine ganze Reihe von Ordnern angesammelt -, dass sich der Ausschuss damit produktiv befassen konnte. Diesen Aufwand haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezernat II der Bundesärztekammer hervorragend gemeistert. Ich möchte an dieser Stelle stellvertretend für alle in diesem Referat Frau Kollegin Günthert, Frau Busch und Herrn Kollegen Hensel für diese unendliche Arbeit danken.

(Beifall)

Ich muss an dieser Stelle allerdings auf ein Problem hinweisen, meine Damen und Herren. Sie haben uns ja den Auftrag erteilt, die Weiterbildungsordnung zu deregulieren. Ein Aspekt der Deregulierung, nämlich Bezeichnungen aus dem Weiterbildungsrecht zu streichen - das ist wirklich nur ein Aspekt -, wird aufgrund der immer weiter fortschreitenden Spezialisierung in der Medizin von allen Beteiligten als sehr schwierig betrachtet. Das hat sich in den bisherigen Diskussionen herausgestellt. So darf die Notwendigkeit der Qualitätssicherung durch die Selbstverwaltung auch im Hinblick auf die hoch spezialisierte Medizin in der Basisversorgung der Patienten von uns nicht aus dem Auge verloren werden. Die vorgetragenen Argumente der Fachwelt waren, wie Sie sich sicherlich gut vorstellen können und was aus unserer Sicht auch verständlich ist, natürlich stark davon geprägt, ob sich die Vertreter mehr an der Wissenschaft
oder mehr an der praktischen Tätigkeit orientierten.

Zudem mussten wir feststellen, dass die Vorgaben des Weiterbildungsrechts, so wie von Ihnen bisher schon beschlossen, in der medizinischen Fachwelt noch nicht gleichermaßen bekannt waren, sodass wir alle Gespräche immer wieder dazu genutzt haben, um über das Ziel der Novellierung der Weiterbildungsordnung zu informieren und andererseits uns über die sachliche und fachlich gebotene Überarbeitung der Weiterbildungsinhalte und auch der Strukturen auszutauschen und dies zu besprechen.

Im Nachgang zu den Gesprächen mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden war es erforderlich, ihnen einen Zeitraum einzuräumen, um sich auszutauschen und gemeinsame Statements zu erarbeiten. Es liegen uns derzeit noch nicht alle neuen Statements und Rückläufe vor. Das sollte uns aber nicht daran hindern, im Sommer dieses Jahres in die nächste Bearbeitungsrunde zu gehen. Diese haben die Weiterbildungsgremien durch verschiedene Sitzungen in der letzten Zeit bereits vorbereitet. Ich sagte schon: Der Ausschuss "Ärztliche Weiterbildung" hat dreimal getagt, die Ständige Konferenz zweimal. Hier wurden bereits vorläufige Entwürfe für die Abschnitte B und C erstellt, mit denen sich die Ständige Konferenz "Weiterbildung" intensiv beschäftigen wird. Diese hat am 16. Mai getagt. Der größere Teil der Zeit von insgesamt drei Stunden entfiel auf die Diskussion über die hausärztliche Versorgung, sodass die restlichen Punkte nicht vollständig abgearbeitet werden konnten.

Da es aber sehr wichtig ist, hier schnell voranzukommen, haben wir beschlossen, uns am 6. Juni im Rahmen der Ständigen Konferenz in Köln zu treffen, um die inhaltliche Diskussion für den Sommer weiter vorzubereiten. Danach ist vorgesehen, den von der Ständigen Konferenz erarbeiteten Entwurf bis zum Herbst 2002 und die Inhalte der einzelnen Weiterbildungsgänge zu ergänzen und diesen Entwurfsstand spätestens im September den Ärztekammern zur weiteren Beratung in den eigenen Gremien zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich werden wir dies nachrichtlich auch an die Fachgesellschaften und an die Berufsverbände geben.

Wenn wir sicherstellen wollen, meine Damen und Herren, dass wir auf dem Ärztetag 2003 eine verabschiedungsfähige Fassung der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorlegen können, ist es notwendig, dass die Stellungnahmen der Landesärztekammern bis Ende des Jahres, möglichst bis Weihnachten, durch die Weiterbildungsgremien der einzelnen Kammern gesichtet werden und uns zurückgesandt werden. Damit wir es auf dem Ärztetag 2003 vorlegen können, muss sich der Vorstand der Bundesärztekammer bereits im Januar mit der Thematik befassen und die entsprechenden Beschlüsse fassen, weil anderenfalls der erforderliche Vorlauf nicht mehr eingehalten werden kann.

Es wird also sicherlich notwendig sein, in dem geschilderten Zeitrahmen noch sehr intensive Gespräche zu führen, über Spezialfragen natürlich auch mit einzelnen Gruppen, mit einzelnen Fachverbänden. Wir haben bereits festgestellt, dass wir sicher im nächsten Jahr einzelne Vorschläge zur Änderung des bisher Beschlossenen vorlegen müssen. Der Paragraphenteil ist sicher in einigen Punkten zu aktualisieren, was die Präambel angeht, was einzelne Paragraphen angeht, was vor allem die Europa-Bestimmungen angeht, auch was die Übergangsbestimmungen angeht, die wir bisher ausgespart haben.

Es ist also noch eine Menge an Detailarbeit zu leisten, bevor wir im September das diskussionsfähige Papier an die Landesärztekammern schicken können, das dann an der Basis diskutiert und behandelt werden kann. Ich bitte Sie deswegen ganz herzlich, zum jetzigen Zeitpunkt, also hier und heute in Rostock auf diesem Ärztetag, noch keine vorgezogene Detaildiskussion zu führen. Ich bitte Sie, die entsprechenden Anträge, die Detailinhalte aufweisen, an den Vorstand zu überweisen, damit wir diese in unsere Diskussion, die schon am nächsten Donnerstag stattfindet, mit einbringen können.

Ich fordere Sie ganz herzlich auf, im Herbst in den Gremien Ihrer jeweiligen Ärztekammer mitzudiskutieren und dazu beizutragen, dass wir auf dem nächsten Ärztetag ein abgerundetes Paket vorlegen können. Es ist nach wie vor unsere Absicht, auf dem Ärztetag 2003 eine abgestimmte Novelle zur (Muster-)Weiterbildungsordnung vorzulegen und zur Abstimmung zu stellen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Koch, für die Darstellung. Wir wünschen Ihnen und den Weiterbildungsgremien viel Erfolg bei den Beratungen, die ja nicht einfach sind. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass das bewältigt wird und dass das Vertrauen in eine gute Vorarbeit für den nächsten Ärztetag berechtigt ist. Schönen Dank einstweilen.

(Beifall)

Wir kommen nun zur Diskussion über den Tätigkeitsbericht. Der erste Themenblock umfasst die Anträge 1, 1 a, 2, 34, 43, 49, 60, 74 und 80.

Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Montgomery. Bitte schön.

© 2002, Bundesärztekammer.