TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Dr. Koch, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag VI-15. Herr Lipp, Sie sind darauf eingegangen, dass die Bundesärztekammer bzw. die Landesärztekammern keinen Beitrag für diesen Entschädigungsfonds leisten sollen. Das unterstütze ich außerordentlich.
Nur: Im Antrag steht davon nichts. Ich verstehe den Antrag so, dass die Bundesärztekammer bzw. die Landesärztekammern ein Spendenkonto einrichten sollen, womöglich veröffentlicht im "Deutschen Ärzteblatt" oder in den Organen der Landesärztekammern, in der Hoffnung, dass dort Spenden eingehen. Es soll aber in keiner Weise durch eine Verpflichtung der Bundesärztekammer oder der Landesärztekammern Geld zur Verfügung gestellt werden. Im letzten Absatz des Antrags 15 ist die Rede von einem Betrag von 50 000 Euro. Die Begründung ist aber nicht Inhalt des Antrags. Insofern macht es nichts, wenn beschlossen wird, dass wir Konten einrichten. Gelder, ob nun von Bundes- oder von Landesebene, müssen nicht zwangsläufig dadurch fließen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Das ist ja das Riskante an einem solchen Antrag: Wenn nachher nichts zusammenkommt, ist es peinlich. Aber das muss man riskieren; das haben wir ja auch schon öfter getan.

Der nächste Redner ist Herr Windau aus Sachsen.

© 2002, Bundesärztekammer.