TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Kahlke, Hamburg:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss trotz der Vielzahl der Anträge kurz noch etwas zu den Äußerungen von Herrn Kütz sagen. Ich würde keinen Antrag stellen, in dem ich eine bestimmte Maßnahme als gegen die Berufsordnung verstoßend deklariere, wenn dies rechtliche Irritationen hervorriefe, wenn es also rechtswidrig wäre. Es geht darum, dass dann - und nur dann -, wenn bei diesem gewaltsamen Einsatz eine Gefährdung der Gesundheit gegeben ist - die Nichteinwilligung vorausgesetzt -, die Ärztin/der Arzt diese Maßnahme - es gibt ja auch Alternativen - nicht durchführen darf. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Hamburg hat ja gesagt: Wir würden einem Arzt dieses niemals abverlangen, wenn er aus ärztlicher Indikation sagt, hier sei ein Risiko gegeben.

Nur aus diesem Grund ist diese Maßnahme gegen den Willen und bei Zwangsmaßnahmen nicht zulässig. Unsere Einstellung beispielsweise gegenüber Drogendealern, die uns ja an vielen Stellen das Leben schwer machen, müssen wir zurückstellen, wenn eine Gefährdung droht. Wir müssen sagen: Wenn eine Gefährdung gegeben ist, müssen wir dies als berufsunwürdig ansehen.

Nur deshalb bitte ich Sie, den Antrag so, wie er gestellt ist, zu akzeptieren, damit das Ärztliche nicht auf der Strecke bleibt.

Vielen Dank.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Kahlke. - Jetzt bitte Herr Dietz aus Bayern zur Geschäftsordnung.

© 2002, Bundesärztekammer.