TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen jetzt zum Antrag 28. Der Antrag lautet:

Der Vorstand der Bundesärztekammer fordert die Kassenverbände auf, für Frauen mit einem Einkommen unter der Sozialhilfegrenze jegliche Selbstbeteiligung an präventiven oder kurativen Gesundheitsleistungen aufzuheben.

Ich nehme an, das betrifft nicht nur die Kassen, sondern hier muss wohl auch der Gesetzgeber aktiv werden.

Der Antrag VI-28 neu, ebenfalls von Frau Drexler-Gormann, lautet:

Der Vorstand der Bundesärztekammer fordert die Kassenverbände auf, für Frauen, die Einkommen im unteren Einkommensdrittel und für Frauen, die ergänzende Sozialhilfe beziehen, jegliche Selbstbeteiligung an präventiven oder kurativen Gesundheitsleistungen aufzuheben.

Der Kreis der Betroffenen ist erweitert. Der Antrag 28 neu ersetzt den Antrag 28.
Dazu hat sich jetzt Herr Bicker gemeldet.

Dr. Bicker, Nordrhein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eben einen Änderungsantrag eingereicht. Von Armut sind nicht nur die Frauen betroffen, sondern wie Sie selber schreiben, Frau Drexler-Gormann, zunehmend auch Kinder und Jugendliche.

(Beifall)

Deswegen möchte ich Sie bitten, den Antrag so zu formulieren, dass es heißt:

Der Vorstand der Bundesärztekammer fordert die Kassenverbände auf, für Bürgerinnen und Bürger, die Einkommen im unteren Einkommensdrittel und für diejenigen, die ergänzende Sozialhilfe beziehen, jegliche Selbstbeteiligung an präventiven oder kurativen Gesundheitsleistungen aufzuheben.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Das ist ein Änderungsantrag, der eingegangen ist. Den packen wir dazu.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den ganzen Komplex den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das an den Vorstand überwiesen.

© 2002, Bundesärztekammer.