TOP VI : Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

4. Tag: Freitag, 31. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Nunmehr kommen wir zum vorletzten Themenblock "Anträge zur Geschäftsordnung DÄT/Vorstand BÄK". Das betrifft die Anträge 10, 14, 36, 46, 68, 69 und 78. Wir kommen zunächst zum Antrag auf Drucksache VI-10. Es erfolgt eine Gegenrede durch Herrn Koch.

Dr. Koch, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Dr. Dietrich bitten, den Antrag zurückzuziehen bzw. Sie bitten, Nichtbefassung zu beschließen. Der Antrag ist nämlich inhaltlich falsch. Die Landesärztekammern stimmen gewichtet ab. Das haben Sie gestern erlebt. Es hat nicht jeder Delegierte und jede Delegierte eine Stimme. Außerdem beinhaltet dieser Antrag eine Satzungsänderung und das können wir heute sowieso nicht beschließen.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Der Antrag könnte allenfalls als mentales Gut in die Debatte eingehen, weil er satzungsgemäß nicht behandelt werden kann. Für eine Satzungsänderung müssen wir die entsprechenden Vorschriften beachten. Man könnte allenfalls eine tendenzielle Meinungsbildung herbeiführen.

Ich meine, der Antrag ist auch - Entschuldigung, wenn ich das so sage - inhaltlich verquast. Er ist eigentlich nicht abstimmungsfähig. Nichtbefassung wäre hier etwas Vernünftiges. Wer möchte das so sehen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist Nichtbefassung beschlossen.

© 2002, Bundesärztekammer.