TOP VII : Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2000/2001 (01.07.2000 - 30.06.2001)

3. Tag: Donnerstag, 30. Mai 2002 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Ich bitte Herrn Dr. Flenker als Referent zum Tagesordnungspunkt V um Nachsicht, dass ich jetzt den Tagesordnungspunkt VII aufrufe:

Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer
für das Geschäftsjahr 2000/2001 (01.07.2000 - 30.06.2001)

Die Finanzkommission hat durch einen Grundsatzbeschluss im Jahr 1987 für eine öffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte "Finanzen" plädiert. Der Vorstand und die Delegierten des 90. Deutschen Ärztetages haben diesem Vorschlag seinerzeit zugestimmt.

Da es sich um eine grundsätzliche Empfehlung der Finanzkommission gehandelt hat, schlage ich vor, auch in diesem Jahr die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten VII-VIV "Finanzen" öffentlich zu verhandeln.

Ist jemand dagegen? - Eine Stimme. Wer enthält sich? - Dann ist das so beschlossen.
Damit können wir in diesen Tagesordnungspunkt eintreten. § 4 Abs. 6 der Satzung der Bundesärztekammer besagt:

Über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, die Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung an den Vorstand können die Delegierten einer Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für ihre Kammer abstimmen. Der Stimmführer hat dabei so viel Stimmen wie die Zahl der seiner Ärztekammer nach § 4 Abs. 3 zustehenden Abgeordneten.

Beachten Sie bitte, dass nach der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage (§ 10) Anträge zum Haushaltsvoranschlag nur mit der Maßgabe zur Abstimmung zugelassen werden, dass ein zustimmendes Abstimmungsergebnis lediglich einen Vorschlag für die Entscheidung zur Abstimmung durch die Stimmführer darstellt. Wird ein Änderungsantrag durch diese Stimmführer angenommen, ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

Die Stimmabgabe erfolgt mittels farbiger Stimmkarten: Die grüne Stimmkarte bedeutet "ja", die rote Stimmkarte bedeutet "nein".

Das Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufruf jeder Kammer in alphabetischer Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben der entsprechenden farbigen Karte das Votum seiner Kammer bekannt. Somit ist die schnellstmögliche Feststellung des Gesamtergebnisses gewährleistet.

Die Stimmkarten können jetzt bei Herrn Pausch abgeholt werden, der von Ihnen aus gesehen rechts vor der Bühne postiert ist.

Das Wort hat zunächst Herr Professor Fuchs zum Bericht der Geschäftsführung zum Jahresabschluss 2000/2001. Bitte schön, Herr Fuchs.

© 2002, Bundesärztekammer.