Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 4
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 4a

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-4) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Möhrle und PD Dr. Wönne (Drucksache I-4a) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, nachdem die neue Approbationsordnung für Ärzte beschlossen ist, die AiP-Phase zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch Änderung der Bundesärzteordnung abzuschaffen. Bis zur Abschaffung ist durch tarifvertragliche Regelungen dafür zu sorgen, dass die Vergütung für AiP's ihrer tatsächlichen Tätigkeit entspricht, d. h. analog zu vollapprobierten Ärztinnen und Ärzten nach BAT II erfolgt.

Ärztinnen und Ärzte sind mit erfolgreichem 3. Staatsexamen für eine verantwortungsvolle berufliche Tätigkeit qualifiziert und üben diese mit hohem persönlichen Einsatz in unseren Kliniken und Praxen aus. Die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum ist unterbezahlt und muss daher in Ost- und Westdeutschland gleich und angemessen entlohnt werden.

Die seitens der Bundesregierung in Verbindung mit der reformierten Medizinerausbildung geplante Abschaffung der AiP-Phase wird der aktuellen Situation nicht gerecht. Bei Inkrafttreten der novellierten ärztlichen Approbationsordnung zum 1. Oktober 2003 und noch zusätzlich notwendiger Änderung der Bundesärzteordnung droht die Abschaffung der AiP-Phase erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung im Jahr 2009 vollzogen zu werden. Tatsächlich leisten jedoch Ärztinnen und Ärzte auch derzeit nach erfolgreichem mindestens 6-jährigem Studium einschließlich des bereits absolvierten unbezahlten Praktischen Jahres die gleiche Arbeit, die auch von zukünftigen Ärztegenerationen aus Modell- und Reformstudiengängen erwartet wird.

Die fortgesetzte erhebliche Unterbezahlung ärztlicher Berufsanfänger in Deutschland und ein Hinauszögern der Abschaffung der AiP-Phase sind nicht akzeptabel und drohen den bereits vorhandenen Mangel an medizinischen Nachwuchskräften weiter zu verschärfen.

© 2002, Bundesärztekammer.