Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 9
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 9a

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-9) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Josten (Drucksache I-9a) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Gegen die Tötung auf Verlangen Kranker

Der 105. Deutsche Ärzte bedauert die Verabschiedung des Gesetzes zur Legalisierung der Euthanasie, dass heißt die Tötung auf Verlangen durch Ärztinnen und Ärzte durch das belgische Parlament am 16. Mai 2002. Das Gesetz soll die Tötung von leidenden erwachsenen Patienten auf eigenen Wunsch erlauben, wenn deren Tod nicht unmittelbar bevorsteht. Es schließt auch psychisch kranke Menschen ein. Damit hat das belgische Parlament dem Patienten-Arzt-Verhältnis nicht nur in Belgien einen schweren Schaden zugefügt.

Wenn Patienten nicht mehr davon ausgehen können, dass das Bestreben ihrer Ärztinnen und Ärzte nur auf den Schutz ihres Lebens ausgerichtet ist, wird es schwer, Vertrauen zu fassen. Wenn Vertrauen fehlt, werden Heilung, Linderung und Trost viel schwerer oder gar nicht zu erreichen sein.

Das Gesetz ist ein falsches Zeichen für Alle, die leiden, für Alle, die ohne Hoffnung sind. Es weist auf Tod durch den Arzt als Ausweg, anstatt Wege zur Hilfe und Hoffnung aufzuzeigen. Es lässt sich auch der Eindruck nicht vermeiden, als sollen hier lästige weil teure Patienten quasi zur "Selbstentsorgung" getrieben werden. Die gleichzeitige Verabschiedung eines Gesetzes zur Palliativmedizin kann in diesem Zusammenhang nur als Kosmetik gewertet werden - ein durchschaubarer Versuch, die zutiefst menschenverachtende Gesetzgebung zur Euthanasie als human zu tarnen.

Wir bekunden unsere Solidarität mit den belgischen Kollegen, die den Kampf gegen dieses Gesetz noch nicht aufgegeben haben. Wir bestätigen unsere Bindung an den ärztlichen Auftrag und die Beachtung des Genfer Gelöbnisses des Weltärztebundes.

Der Deutsche Ärztetag bekräftigt seine kategorische Ablehnung der Tötung auf Verlangen durch Ärztinnen und Ärzte und die Forderung nach einem Ausbau und einer Stärkung der Palliativmedizin und der Schmerztherapie.

© 2002, Bundesärztekammer.