ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 11
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 11a
Auf Antrag von Frau Dr. Gitter, Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr.
Mitrenga, Dr. Wolter (Drucksache I-11) unter Berücksichtigung
des Antrages von Herrn Büchner (Drucksache I-11a) fasst der
105. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:
Der 105. Deutsche Ärztetag ist besorgt über die zunehmende
Rationierung von Gesundheitsleistungen, die durch die steigende
Bindung ärztlicher Arbeitskraft durch arztfremde Tätigkeiten
verstärkt wird. Der 105. Deutsche Ärztetag fordert deshalb
arbeitsorganisatorische Abläufe, die ärztliche Tätigkeit
mit entsprechender Qualität gewährleisten.
Durch das Fallpauschalengesetz werden Ärztinnen und Ärzte
zunehmend verpflichtet, Daten zu dokumentieren, die alleine der
Abrechnung von Krankenhausleistungen dienen. Das hat mit der Dokumentation
ärztlicher Tätigkeiten nichts zu tun. Vielmehr wird
ärztliche Arbeitskraft zu Lasten der Patientenversorgung
gebunden. Dies ist bei gleichzeitig bemerkbarem Ärztemangel
auf Grund der Abkehr ausgebildeter Ärztinnen und Ärzte
vom "klassischen" Arztberuf besonders schwerwiegend
und stellt eine Verschwendung von kostbaren Ressourcen zu Lasten
der Patienten dar.
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert die Gesundheitsministerin
und die Krankenhausträger daher auf, unverzüglich die
notwendigen rechtlichen und finanziellen Grundlagen zu schaffen,
um Ärztinnen und Ärzte von arztfremden Dokumentationsaufgaben
zu entlasten. Die Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis sind nicht mehr bereit, Geschenke in Form von kostenlosen
Überstunden zur Erfüllung solcher arztfremden Tätigkeiten
zu machen!
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