Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 13

Auf Antrag von Dr. Thomas (Drucksache I-13) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag begrüßt jede Form der Verbesserung der Patientenversorgung, sei es durch Sicherung der Qualität der ärztlichen Leistungen, sei es durch einen verbesserten Informationsfluss zwischen allen an der Behandlung Beteiligten oder durch Anreize für eine verbesserte Mitarbeit (Compliance) der Patienten.

Disease-Management-Programme für chronisch Kranke können nur dazu beitragen, wenn

1. die Individualität des Erkrankten und das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt respektiert werden,
2. der Arzt nicht zum Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen wird und die vorgesehenen Leitlinien zwar als Empfehlung betrachtet werden, aber in Übereinstimmung mit dem Patienten davon abgewichen werden kann,
3. das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patienten gewahrt bleibt und er darüber entscheiden kann, inwieweit der Arzt zusätzliche Daten über sich an die Krankenkasse weitergibt,
4. der Patient aus dem Programm jederzeit aussteigen kann, auch für den Fall, dass er Erinnerungen durch Dritte als unangemessen empfindet,
5. der Arzt aus dem Programm jederzeit aussteigen kann, für den Fall, dass er von Dritten ohne die erforderliche medizinische Kompetenz in seiner Handlungsweise beeinflusst werden soll,
6. der bürokratische Aufwand für die Durchführung und Verwaltung der geplanten Programme gering gehalten und vergütet wird,
7. neu entstehende Verwaltungskosten und die erwartete Leistungszunahme außerhalb des Budgets vergütet werden und die dafür erforderlichen Mittel nicht anderen ärztlichen Leistungen entzogen, sondern von den Krankenkassen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

© 2002, Bundesärztekammer.