ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 16
Auf Antrag von Dr. Lipp, Dr. Windau, Dr. Vogel und Dr. Weiss (Drucksache
I-16) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass es durch die Einführung
der DRGs zu einem Versorgungsnotstand in der ambulanten und rehabilitativen
Behandlung kommen wird und fordert das Bundesministerium für
Gesundheit auf, nach Lösungen zu suchen.
Begründung:
Die Einführung der DRGs führt zu einer verkürzten
Verweildauer der Patienten im Krankenhaus. Daraus resultiert eine
intensivere und längere ambulante und rehabilitative Nachbehandlung.
Diesem Notstand kann nur begegnet werden, wenn die dadurch entstehenden
höheren Folgekosten finanziell abgesichert sind.
Die rückläufige Zahl der Arztpraxen in allernächster
Zeit wird die Versorgungslücken verschärfen. Dieses
Defizit muss durch die Gewinnung von Ärzten für die
ambulante Versorgung ausgeglichen werden.
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