ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 18
Auf Antrag von Dr. Ottmann (Drucksache I-18) fasst der 105. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Zuordnung des Verwaltungsaufwandes für die Umsetzung der
DRGs
Ohne Zweifel ist für die Verschlüsselung medizinischer
Daten im Rahmen der DRGs ärztliches "know how"
erforderlich. Unabhängig davon handelt es sich aber um einen
Aufwand, der dem Bereich der Verwaltung, d.h. der Umsetzung der
Bundespflegesatzverordnung und nicht den kurativen ärztlichen
Aufgaben zuzurechnen ist. Der erforderliche Aufwand darf daher
nicht zu Lasten der Betreuungsleistungen der Ärzte gehen
und entstehende Kosten sind aus dem "Verwaltungstopf"
zu begleichen. Auch für Belegärzte ist der entsprechende
Aufwand daher konsequenterweise aus den Krankenhauserlösen
zu bezahlen, d.h. den Belegärzten zu vergüten, sofern
sie die entsprechenden Aufgaben der Verschlüsselung der DRGs
übernehmen.
Begründung:
Die Verschlüsselung im Rahmen der Umsetzung der DRGs ist
zeitaufwendig und kann von Ärzten und Belegärzten neben
ihrer ärztlichen kurativen Tätigkeit nicht erbracht
werden. In den Krankenhäusern muss durch die Einstellung
zusätzlicher Kräfte sichergestellt werden, dass die
ärztliche Versorgung nicht geschmälert wird, wobei es
gleichgültig ist, ob diese Leistungen vom Verwaltungspersonal
oder von speziell geschulten Ärzten erbracht werden.
Der Deutsche Ärztetag fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft
auf, sich dafür einzusetzen, dass auch bei belegärztlicher
Tätigkeit die Kosten der Verschlüsselung vom Krankenhausträger
aus dem Pflegesatz zu übernehmen sind. Es muss allen Beteiligten
bei der Einführung der DRGs klar sein, dass es sich hier
um einen Aufwand handelt, der der Verwaltung zuzurechnen ist,
dies gilt insbesondere dann, wenn die Ergebnisse der Verschlüsselung
im Bereich der Kostenerstattung relevant werden.
|