Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 18

Auf Antrag von Dr. Ottmann (Drucksache I-18) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Zuordnung des Verwaltungsaufwandes für die Umsetzung der DRGs

Ohne Zweifel ist für die Verschlüsselung medizinischer Daten im Rahmen der DRGs ärztliches "know how" erforderlich. Unabhängig davon handelt es sich aber um einen Aufwand, der dem Bereich der Verwaltung, d.h. der Umsetzung der Bundespflegesatzverordnung und nicht den kurativen ärztlichen Aufgaben zuzurechnen ist. Der erforderliche Aufwand darf daher nicht zu Lasten der Betreuungsleistungen der Ärzte gehen und entstehende Kosten sind aus dem "Verwaltungstopf" zu begleichen. Auch für Belegärzte ist der entsprechende Aufwand daher konsequenterweise aus den Krankenhauserlösen zu bezahlen, d.h. den Belegärzten zu vergüten, sofern sie die entsprechenden Aufgaben der Verschlüsselung der DRGs übernehmen.

Begründung:

Die Verschlüsselung im Rahmen der Umsetzung der DRGs ist zeitaufwendig und kann von Ärzten und Belegärzten neben ihrer ärztlichen kurativen Tätigkeit nicht erbracht werden. In den Krankenhäusern muss durch die Einstellung zusätzlicher Kräfte sichergestellt werden, dass die ärztliche Versorgung nicht geschmälert wird, wobei es gleichgültig ist, ob diese Leistungen vom Verwaltungspersonal oder von speziell geschulten Ärzten erbracht werden.

Der Deutsche Ärztetag fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf, sich dafür einzusetzen, dass auch bei belegärztlicher Tätigkeit die Kosten der Verschlüsselung vom Krankenhausträger aus dem Pflegesatz zu übernehmen sind. Es muss allen Beteiligten bei der Einführung der DRGs klar sein, dass es sich hier um einen Aufwand handelt, der der Verwaltung zuzurechnen ist, dies gilt insbesondere dann, wenn die Ergebnisse der Verschlüsselung im Bereich der Kostenerstattung relevant werden.

© 2002, Bundesärztekammer.