ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 36
Auf Antrag von Dr. Thomas (Drucksache I-36) fasst der 105. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung und die
Krankenkassen auf, die Formulierung in § 85, Absatz 2 SGB
V ernst zu nehmen in der es heißt:
"Die Vereinbarung unterschiedlicher Vergütungen für
die Versorgung verschiedener Gruppen von Versicherten ist nicht
zulässig."
Darüber hinaus wird von der Bundesregierung erwartet, dass
sie die Unterschiede zwischen Ost und West auch bei der staatlichen
Gebührenordnung für Ärzte endlich aufhebt.
Begründung:
Das von den politischen Parteien vorgebrachte Argument, dass
niedrigere Vergütungen und Honorare im Osten wegen der geringeren
Produktivität gerechtfertigt seien, trifft auf die ärztliche
Versorgung in keiner Weise zu. Die geringeren Honorare im Osten
konterkarieren die Bemühungen, freiwerdende Arztsitze in
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen zu besetzen. Auch junge Ärzte können
rechnen. Im übrigen wird auf diese Weise denjenigen Ärzten,
die sich nach der Wende mutig niedergelassen haben, ein großer
Teil ihrer Altersversorgung genommen, wenn sie keinen Nachfolger
finden.
Bei der staatlichen Gebührenordnung für Ärzte
ist die Unterscheidung deshalb besonders unverständlich,
weil bei der Höhe der Prämien zur privaten Krankenversicherung
bereits seit der Wende keine Differenzierung gemacht wurde.
|