Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 36

Auf Antrag von Dr. Thomas (Drucksache I-36) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung und die Krankenkassen auf, die Formulierung in § 85, Absatz 2 SGB V ernst zu nehmen in der es heißt:
"Die Vereinbarung unterschiedlicher Vergütungen für die Versorgung verschiedener Gruppen von Versicherten ist nicht zulässig."

Darüber hinaus wird von der Bundesregierung erwartet, dass sie die Unterschiede zwischen Ost und West auch bei der staatlichen Gebührenordnung für Ärzte endlich aufhebt.

Begründung:

Das von den politischen Parteien vorgebrachte Argument, dass niedrigere Vergütungen und Honorare im Osten wegen der geringeren Produktivität gerechtfertigt seien, trifft auf die ärztliche Versorgung in keiner Weise zu. Die geringeren Honorare im Osten konterkarieren die Bemühungen, freiwerdende Arztsitze in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu besetzen. Auch junge Ärzte können rechnen. Im übrigen wird auf diese Weise denjenigen Ärzten, die sich nach der Wende mutig niedergelassen haben, ein großer Teil ihrer Altersversorgung genommen, wenn sie keinen Nachfolger finden.

Bei der staatlichen Gebührenordnung für Ärzte ist die Unterscheidung deshalb besonders unverständlich, weil bei der Höhe der Prämien zur privaten Krankenversicherung bereits seit der Wende keine Differenzierung gemacht wurde.

© 2002, Bundesärztekammer.