ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I
- 41a
Auf Antrag von Frau Dr. Gitter (Drucksache I-41a) fasst der 105.
Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 1. Absatz des Antrages I-41 möge durch folgenden Text
ersetzt werden:
Der Deutsche Ärztetag hat sich wiederholt für die Verbesserung
der Versorgung chronisch kranker Menschen z. B. durch die Integration
ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen ausgesprochen.
Die deutsche Ärzteschaft beteiligt sich schon seit langem
an der Entwicklung von Leitlinien, um die individuelle Behandlung
Kranker an dem medizinischen Fortschritt und dem aktuellen medizinischen
Wissen zu orientieren.
Die derzeitigen vom Gesetzgeber und den Kassen geplanten DMP-Strukturen
bergen jedoch die Gefahr der rein ökonomisch ausgerichteten
Steuerung der Behandlung chronisch Kranker. Zudem darf die Vertrauensbeziehung
zwischen Patient und Arzt nicht durch Eingriffe der Krankenkassen
in das Arzt-Patienten-Verhältnis gestört werden. In
diesem Sinne ist die Existenz des Koordinierungsausschusses eigentlich
überflüssig.
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