Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III - 2

Auf Antrag von Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga und Dr. Wolter (Drucksache III-2) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Gesamtzahl der Ärztinnen ist im letzten Jahrzehnt deutlich angestiegen. Insgesamt arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland derzeit 111.504 Ärztinnen in Krankenhäusern, Praxen und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens und stellen damit rund 40 % aller berufstätigen Ärzte.

Diese Entwicklung kann gleichwohl nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor eine Vielzahl struktureller Probleme und subtiler Diskriminierungen die geforderte Gleichstellung von Ärzten und Ärztinnen behindert. So sind Ärztinnen überproportional häufig und länger arbeitslos als ihre männlichen Kollegen. Wegen der Vereinbarkeitsproblematik zwischen Beruf und Familie wählen Ärztinnen häufiger als Ärzte Stellen, die nicht ihren eigentlichen Zielen und Erwartungen entsprechen, und sind in weit geringerem Ausmaß als ihre Kollegen in der Lage, eine abgeschlossene Weiterbildung zu absolvieren.

Besonders deutlich wird die Problematik in den Führungspositionen: Hier sind lediglich knapp 10 % aller Chefarztpositionen und nur 3,6 % aller C 4-Lehrstühle in der Medizin mit Frauen besetzt. Auch international liegt die Bundesrepublik Deutschland damit weit zurück.

Der 105. Deutsche Ärztetag fordert daher ein umfassendes Konzept zur Förderung der Chancengleichheit, das geeignet ist, sowohl den Einstieg in den Beruf als auch Entwicklungsmöglichkeiten sicherzustellen und Karrierechancen zu verbessern. Dazu gehören insbesondere:

Flexible Arbeitszeitmodelle organisieren

Ärztliche Tätigkeit, insbesondere im Krankenhaus, ist nach wie vor geprägt durch eine weit über den Durchschnitt aller sonstigen Bereiche hinausgehende Arbeitszeit. Zunehmend teilen Ärztinnen und Ärzte jetzt auch den Wunsch nach geregelter Arbeitszeit bei angemessener Vergütung. Erst durch den Abbau übermäßiger und zum Teil unbezahlter Überstunden und Bereitschaftsdienste und die Einrichtung einer ausreichenden Zahl zusätzlicher Stellen wird es zukünftig sowohl für Ärztinnen wie Ärzte möglich sein, engagiert und ambitioniert ihre beruflichen und familiären Aufgaben zu erfüllen.

Die Verantwortlichen in den Krankenhäusern und anderen Bereichen ärztlicher Tätigkeit werden daher aufgefordert, gemeinsam mit den Beschäftigten patienten- und mitarbeiterorientierte Konzepte einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung (qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze/Altersteilzeit etc.) zu entwickeln und einzuführen, bei denen auch eine qualifizierte Weiterbildung möglich ist.

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Möglichkeiten einer Teilzeittätigkeit auch im ambulanten Bereich (Praxis-Jobsharing) durch entsprechende Änderungen der Rechtsgrundlagen flexibler zu gestalten.

Kinderbetreuung sichern

Unabdingbare Voraussetzung für eine sinnvolle Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist die Sicherstellung von Kinderbetreuung. Der 105. Deutsche Ärztetag fordert Bund und Länder eindringlich auf, den bereits vor Jahren normierten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zügig umzusetzen. Darüber hinaus werden Krankenhäuser und Unikliniken ermutigt

- bereits bestehende Kinderbetreuungseinrichtungen auszuweiten und sie Kindern sämtlicher Mitarbeitergruppen zu öffnen;
- zukünftig alle Möglichkeiten der Kooperation (Krankenhäuser untereinander, Krankenhäuser und
- Eltern sowie Krankenhäuser, Eltern, Kommunen und Gemeinden) zu nutzen, um ähnlich wie im
- industriellen Bereich neue flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu organisieren.

Darüber hinaus sind Bund und Länder aufgefordert, entsprechend den internationalen Gepflogenheiten vermehrt qualifizierten Unterricht in Ganztagsschulen zu organisieren.

Die wegen Erwerbstätigkeit erforderlichen finanziellen Aufwendungen zur Kinderbetreuung sind als voll abzugsfähige Werbungskosten zu definieren. Es ist nicht einzusehen, dass Betriebe mehr oder weniger sinnvolle Aufwendungen als Werbungskosten steuermindernd einsetzen können, die bei einer Berufstätigkeit von Frauen dagegen zwangsläufig erforderlichen Aufwendungen der Kinderbetreuung als Kosten der privaten Lebensführung deklariert werden und nur begrenzt abzugsfähig sind.

Arbeitgebern ist der finanzielle Aufwand für die Einhaltung von Mutterschutzbestimmungen aus öffentlichen Mitteln zu entrichten.

Karrierechancen für Ärztinnen verbessern

Der 105. Deutsche Ärztetag begrüßt das von der Bundesregierung initiierte Programm zur "Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre", das bis zum Jahre 2005 den Professorinnen-Anteil auf 20 % erhöhen und damit verdoppeln will. Ärztinnen müssen bei der Besetzung von Lehrstühlen dabei entsprechend berücksichtigt werden. Dazu ist es u. a. erforderlich, Berufungsverfahren transparent und überprüfbar zu gestalten und bei der Besetzung von Berufungskommissionen und der Auswahl von Gutachtern neben den Gleichstellungsbeauftragten auch Professorinnen zu beteiligen.

Im Krankenhausbereich werden die Verantwortlichen aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen sich entsprechend den Plänen für den universitären Bereich deutlich erhöht. Führungspositionen sind grundsätzlich öffentlich auszuschreiben und Frauen in die Auswahlgremien zu integrieren.

Mentorenprogramme initiieren

Internationale Erfahrungen zeigen, dass Mentorenprogramme geeignete Instrumente sind, um Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern und ihnen auf ihrem individuellen Karriereweg Hilfestellung zu leisten.

Bundesregierung und Krankenhausträger werden aufgefordert, Mentoring als Instrument der Personalentwicklung zu begreifen und an Universitätskliniken und Krankenhäusern zu initiieren und zu fördern.

Ärztinnen stellen ein Potential dar, dessen differenzierte Erfahrungen und vielfältige Qualifikationen im Gesundheitswesen unverzichtbar sind.

© 2002, Bundesärztekammer.