BESCHLUSSANTRAG III - 14
Der Antrag von Frau Schlang (Drucksache III-14) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert alle Landesärztekammern
auf, die gültigen Weiterbildungsordnungen dahingehend zu
ändern, dass die komplette Weiterbildung - auch ohne gesonderten
Antrag - in Teilzeit absolviert werden kann.
Begründung:
In § 4 Abs. 6 der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung (verabschiedet
auf dem 104. DÄT) ist die Anrechnung von Weiterbildung in
Teilzeit geregelt. Da sich die Einführung der neuen (M-)WBO
verzögert, besteht in diesem Bereich akuter Handlungsbedarf.
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