BESCHLUSSANTRAG III - 18
Auf Antrag von Frau PD Dr. John-Mikolajewski, Frau Künanz,
Frau Dr. Dominik und Frau Dr. Bicker (Drucksache III-18) fasst der
105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Vorstand der Bundesärztekammer möge auf den Gesetzgeber
dahingehend einwirken, dass bei Ärztinnen und Ärzten
während der Teilnahme an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen
und bei der Wahrnehmung ehrenamtlicher berufspolitischer Tätigkeit
die anfallenden Kosten für notwendige Betreuung von Kindern
und/oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen in
vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden.
Begründung:
Dadurch kann erreicht werden, dass Kinder- und Familienbetreuung
für Ärztinnen nicht länger zur "beruflichen
Karrierefalle" wird, sondern dass gleichberechtigte Teilhabe
am ärztlichen Beruf und in den berufspolitischen Gremien
der ärztlichen Selbstverwaltung auch für Ärztinnen
ermöglicht wird.
|