Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III - 22

Der Antrag von Frau Dr. Goesmann, Frau Dörr, Frau Dr. Correns, Frau Dr. Robin-Winn, Frau Danda, Frau Dr. Ebert-Englert, Frau Dr. Lippert-Urbanke und Frau Dr. Wenker (Drucksache III-22) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Flexiblere Gestaltung des KV-Rechtes zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Familienpflichten.

Gesetzgeber und Kassenärztliche Bundesvereinigung werden aufgefordert, die vielfältigen Bestimmungen bezüglich niedergelassener Tätigkeit auf ihre Vereinbarkeit mit familien- und frauenfreundlichen Arbeitsbedingungen hin zu überprüfen. Insbesondere sollten für Eltern in der Erziehungsphase Erleichterungen hinsichtlich der Befreiung von Notdienst und der Möglichkeiten, als Dauerassistent/in (auch stundenweise) arbeiten zu dürfen, geschaffen werden. Ebenso sollte überprüft werden, ob das KV-Recht die Aufteilung eines Vertragsarztsitzes unter z. B. zwei Ärztinnen zukünftig erlauben könnte.

Begründung:

Immer mehr Vertragsarztsitze lassen sich - vor allem im ländlichen Bereich - nicht mehr besetzen. Allein finanzielle Anreize durch den Gesetzgeber und/oder Veränderungen der Niederlassungsbedingungen, die mehr Flexibilität und zeitliche Freiräume ermöglichten, würden Ärztinnen die Entscheidung erleichtern, sich niederzulassen.

© 2002, Bundesärztekammer.