ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III - 22
Der Antrag von Frau Dr. Goesmann, Frau Dörr,
Frau Dr. Correns, Frau Dr. Robin-Winn, Frau Danda, Frau Dr. Ebert-Englert,
Frau Dr. Lippert-Urbanke und Frau Dr. Wenker (Drucksache III-22)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Flexiblere Gestaltung des KV-Rechtes zur besseren Vereinbarkeit
von Berufs- und Familienpflichten.
Gesetzgeber und Kassenärztliche Bundesvereinigung werden
aufgefordert, die vielfältigen Bestimmungen bezüglich
niedergelassener Tätigkeit auf ihre Vereinbarkeit mit familien-
und frauenfreundlichen Arbeitsbedingungen hin zu überprüfen.
Insbesondere sollten für Eltern in der Erziehungsphase Erleichterungen
hinsichtlich der Befreiung von Notdienst und der Möglichkeiten,
als Dauerassistent/in (auch stundenweise) arbeiten zu dürfen,
geschaffen werden. Ebenso sollte überprüft werden, ob
das KV-Recht die Aufteilung eines Vertragsarztsitzes unter z.
B. zwei Ärztinnen zukünftig erlauben könnte.
Begründung:
Immer mehr Vertragsarztsitze lassen sich - vor allem im ländlichen
Bereich - nicht mehr besetzen. Allein finanzielle Anreize durch
den Gesetzgeber und/oder Veränderungen der Niederlassungsbedingungen,
die mehr Flexibilität und zeitliche Freiräume ermöglichten,
würden Ärztinnen die Entscheidung erleichtern, sich
niederzulassen.
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