Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III - 23

Auf Antrag von Frau Dr. Goesmann, Frau Dörr, Frau Dr. Correns, Frau Dr. Robin-Winn, Frau Dr. Danda, Frau Dr. Ebert-Englert, Frau Dr. Lippert-Urbanke und Frau Dr. Wenker (Drucksache III-23) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Steuerliche Anerkennung von Kosten für Haushaltshilfen und Kinderbetreuungs- bzw. Pflegekosten

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Finanzgesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die anfallenden Kosten für Kinderbetreuung, Haushaltshilfen und Pflegekräfte für zu pflegenden Angehörige steuerlich geltend gemacht werden können, wenn Eltern oder pflegende Angehörige berufstätig sind.

Begründung:

Eltern oder pflegende Angehörige, vor allem Frauen, können ihren Beruf oft deswegen nicht ausüben, weil die anfallenden Kosten für Kinderbetreuung, Haushaltshilfen und Pflegekräfte den zu erwartenden Verdienst erheblich verringern, so dass sich eine Berufstätigkeit kaum noch lohnt. Steuerliche Vorteile würden erreichen, dass Ärztinnen und vor allem auch Fachkräfte in Alten- und Krankenpflege verstärkt wieder in ihren Beruf einsteigen.

© 2002, Bundesärztekammer.