ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III - 23
Auf Antrag von Frau Dr. Goesmann, Frau Dörr,
Frau Dr. Correns, Frau Dr. Robin-Winn, Frau Dr. Danda, Frau Dr.
Ebert-Englert, Frau Dr. Lippert-Urbanke und Frau Dr. Wenker (Drucksache
III-23) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Steuerliche Anerkennung von Kosten für Haushaltshilfen und
Kinderbetreuungs- bzw. Pflegekosten
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Finanzgesetzgebung dahingehend
zu ändern, dass die anfallenden Kosten für Kinderbetreuung,
Haushaltshilfen und Pflegekräfte für zu pflegenden Angehörige
steuerlich geltend gemacht werden können, wenn Eltern oder
pflegende Angehörige berufstätig sind.
Begründung:
Eltern oder pflegende Angehörige, vor allem Frauen, können
ihren Beruf oft deswegen nicht ausüben, weil die anfallenden
Kosten für Kinderbetreuung, Haushaltshilfen und Pflegekräfte
den zu erwartenden Verdienst erheblich verringern, so dass sich
eine Berufstätigkeit kaum noch lohnt. Steuerliche Vorteile
würden erreichen, dass Ärztinnen und vor allem auch
Fachkräfte in Alten- und Krankenpflege verstärkt wieder
in ihren Beruf einsteigen.
|