Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

BESCHLUSSANTRAG III - 26

Auf Antrag von Frau Dr. Bühren und Frau Dr. Auerswald (Drucksache III-26) beschließt der 105. Deutsche Ärztetag:

Bei der Auswahl der Bewerber für eine Praxisnachfolge ist nach § 103 Abs. 4 SGB V u. a. auch die "Dauer der ärztlichen Tätigkeit" ein Kriterium. Dies kann zur Folge haben, dass z. B. bei Ärztinnen und Ärzten, die sich mehrere Jahre lang vorrangig der Erziehung ihrer Kinder gewidmet und dabei wichtige Einblicke in das alltägliche soziale Umfeld von Familien gewonnen haben, diese Zeit nicht berücksichtigt wird im Gegensatz zu denjenigen, die diese Verantwortung nicht übernommen haben.

Auf Grund dessen fordert der 105. Deutsche Ärztetag die politisch Verantwortlichen auf, die Zulassungs- und Bedarfsplanungsregelungen im Hinblick auf das Auswahlkriterium für die Praxisnachfolge "Dauer der ärztlichen Tätigkeit" nach § 103 Abs. 4 zu modifizieren. Bei der Bewerberauswahl sollten mindestens zwei Jahre Tätigkeitsausfall durch Kindererziehungszeit auf die Dauer der ärztlichen Tätigkeit angerechnet werden. Ziel einer derartigen Regelung ist es, Ärztinnen und Ärzten mit Familienverantwortung eine Chance zu geben, auch im ambulanten Sektor tätig werden zu können.

© 2002, Bundesärztekammer.