BESCHLUSSANTRAG IV - 2
Auf Antrag von Dr. Mitrenga, Dr. Montgomery, Herrn Henke und Dr.
Wolter (Drucksache IV-2) unter Berücksichtigung des Antrages
von Dr. Lange (Drucksache IV-2a) beschließt der 105. Deutsche
Ärztetag:
Der 105. Deutsche Ärztetag befürwortet das von der
Bundesärztekammer erarbeitete Modell zur hausärztlichen
Versorgung der Zukunft.
Nach diesem Modell wird das derzeit 3-stufige in ein 2-stufiges
überführt mit einem
3-jährigen Abschnitt gemeinsamer Weiterbildung.
Die bislang nicht einheitliche Hausarztqualifikation erweist
sich als Hindernis, hausärztliche Versorgung sicherzustellen.
Ab 2006 werden nach den Regelungen des § 103, Absatz 4 SGB
V nur noch 5-jährig weitergebildete Allgemeinmediziner die
hausärztliche Versorgung sicherstellen können. Bereits
heute ist belegbar, dass eine ausreichende Zahl Ärztinnen
und Ärzten mit diesem Qualifikationsprofil nicht zur Verfügung
stehen wird, zumal das Förderprogramm Allgemeinmedizin nur
einen Teil seiner Ziele erreichen konnte.
Ein Modell zukünftiger hausärztlicher Versorgung muss
Strukturen schaffen, die geeignet sind, eine hochqualifizierte
Patientenversorgung zu gewährleisten, den Nachwuchsmangel
in der hausärztlichen Versorgung zu beheben und jungen Ärztinnen
und Ärzten eine berufliche Perspektive zu geben. Darüber
hinaus muss es sich insbesondere an folgenden Kriterien messen
lassen:
- Hohe Durchlässigkeit (Quereinstieg und Rückoption)
einschließlich der Anrechenbarkeit von Weiterbildung in
möglichst vielen anderen Gebieten;
- Größtmögliche Flexibilität bei der Entscheidung
für die jeweilige Facharztqualifikation (Zeitachse);
- Sicherstellung von Krankenversorgung und Weiterbildung in den
internistischen Abteilungen der Krankenhäuser;
- Erfüllung der Forderung nach stärkerer internistischer
Prägung hausärztlicher Versorgung;
- Ausreichende Qualifikationsmöglichkeiten durch zur Weiterbildung
geeignete Stellen im stationären und ambulanten Bereich mit
angemessener Vergütung;
- Vermeidung von Inländerdiskriminierung;
- Rückführung oder Entfall der Pflichtkurse und Integration
der Inhalte in die Regelweiterbildung.
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