Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: Zukunft der hausärztlichen Versorgung

BESCHLUSSANTRAG IV - 7

Der Antrag von Dr. Fabian, Dr. Scherf, Dr. von Römer und Dr. von Knoblauch zu Hatzbach (Drucksache IV-7) wird in zwei Teilen abgestimmt:

-Satz 1 wird angenommen:

Die Einheit der Inneren Medizin soll bei der Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung im Jahr 2003 erhalten werden.

- Satz 2 und 3 werden zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Um eine hoch qualifizierte integrierte Patientenversorgung in der Inneren Medizin auch in Zukunft zu gewährleisten, darf die Einheit der Inneren Medizin nicht in ihre Schwerpunkte zerschlagen werden.

Die negativen Erfahrungen europäischer Internisten mit verselbstständigten Schwerpunkten (zuletzt Schweiz 1998) müssen in praxi nicht auch in Deutschland gemacht werden.

© 2002, Bundesärztekammer.