BESCHLUSSANTRAG IV - 7
Der Antrag von Dr. Fabian, Dr. Scherf, Dr. von Römer und Dr.
von Knoblauch zu Hatzbach (Drucksache IV-7) wird in zwei Teilen
abgestimmt:
-Satz 1 wird angenommen:
Die Einheit der Inneren Medizin soll bei der Novellierung der
(Muster-) Weiterbildungsordnung im Jahr 2003 erhalten werden.
- Satz 2 und 3 werden zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Um eine hoch qualifizierte integrierte Patientenversorgung in
der Inneren Medizin auch in Zukunft zu gewährleisten, darf
die Einheit der Inneren Medizin nicht in ihre Schwerpunkte zerschlagen
werden.
Die negativen Erfahrungen europäischer Internisten mit verselbstständigten
Schwerpunkten (zuletzt Schweiz 1998) müssen in praxi nicht
auch in Deutschland gemacht werden.
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