BESCHLUSSANTRAG IV - 15
Der Antrag von Dr. Kaplan und Dr. Dietz (Drucksache IV-15) wird zur
weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der theoretische Kurs in der hausärztlichen Weiterbildung
ist ein unverzichtbarer Bestandteil, da auf diese Weise notwendige
Inhalte vermittelt werden, die während der Weiterbildung
in der Praxis oder Klinik nicht systematisch vermittelt werden
können (Aspekte der geriatrischen Versorgung, Sozialmedizin,
hausärztliche Arbeitsmethodik).
Dies um so mehr, da nur in der Kursweiterbildung in strukturierter
und damit zeitsparender Weise die theoretischen Blöcke abgeleistet
werden können, die gemäß KV-Richtlinien (z. B.
psychosomatische Grundversorgung) ohnehin Voraussetzung für
wichtige Bereiche der hausärztlichen Tätigkeit sind.
Dies sollte bereits vor Einstieg in den Beruf komprimiert und
praxisbezogen sowie möglichst kostengünstig vermittelt
werden.
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