ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 1
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 1a
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-1)
unter Berücksichtigung des Antrages von Frau Dr. Drexler-Gormann
(Drucksache VI-1a) von fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Die Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern
eskalieren seit einem halben Jahr in nie da gewesener Weise. Israelis
und Palästinenser haben einen Anspruch auf Lebensraum. Die
Sicherheit und das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung
stellt ein legitimes Recht eines jeden Volkes dar.
Weder terroristische Selbstmordanschläge noch die militärische
Eskalation der anderen Seite können dauerhaften Frieden für
die Region bringen.
Angesichts gravierender Verletzungen ethischer Grundnormen und
der Grundprinzipien der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung
dürfen wir als Ärzte nicht schweigen.
Aus ärztlicher Sicht können wir nicht hinnehmen, dass
- Ärzte und Sanitäter an der Bergung und Versorgung
verwundeter Kombattanten und Nichtkombattanten gehindert werden,
- Ärzte und Sanitäter beschossen und getötet werden,
- Krankenwagen im Einsatz an der Durchfahrt auch durch nicht umkämpfte
Grenzgebiete und -sperren gehindert werden,
- Krankenwagen zum Transport von Kriegsmaterial terroristisch
missbraucht werden,
- große Teile der Bevölkerung verwundet und traumatisiert
werden,
- die Gesundheitsversorgung weiter Teile der Bevölkerung
unterbrochen wird.
Wir fordern einen sofortigen Stopp aller Kampfhandlungen.
Die Grundlage für eine funktionierende medizinische Versorgung
der Menschen in Israel und Palästina ist die Zusammenarbeit
der für die Versorgung verantwortlichen Professionellen.
Wir regen daher an, nach Einstellung aller Kampfhandlungen, in
überparteilichen, regionalen Gesundheitskonferenzen den Gedanken
des Zusammenlebens der Völker auch durch den Aufbau einer
gemeinsamen Gesundheitsversorgung zu fördern.
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