ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 4
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VI-4) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der 105. Deutsche Ärztetag in Rostock fordert eine baldige
Reform des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen
und Sachverständigen. Die vom Bundesministerium der Justiz
vorbereitete Regelung eines Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes
muss dem zu Grunde gelegten Vergütungsprinzip entsprechend
endlich einen Ausgleich für die Preis- und Kostenentwicklung
in den vergangenen neun Jahren seit der letzten Novelle schaffen;
dies erfordert eine angemessene Anhebung der Sachverständigenvergütung
in Form von Stundensätzen, Sonderleistungen und besonderen
Aufwendungen, wie z. B. Schreibgebühren und Fahrtkosten.
Dem Anspruch auf eine leistungsgerechte Vergütung des medizinischen
Sachverständigen auf Grund seiner hochspezialisierten Professionalität
ist Rechnung zu tragen. Insofern sind die geplanten Festbeträge
pro Stunde in den vorgesehenen drei Vergütungsgruppen nur
dann zu akzeptieren, wenn sie die reine Gutachtenleistung abgelten
und nicht andere Aufwendungen, wie z. B. Schreibgebühren
umfassen. Die Reform muss endlich auch die Gebühren für
Befundberichte sowie Kurz- und Formbogengutachten dem hierfür
erforderlichen Zeitaufwand entsprechend vergüten.
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert zwölf Jahre nach
der Wiedervereinigung die Abschaffung des Ostabschlages für
diese gesetzliche Regelung. Die für Ostberlin vorgenommene
Angleichung der Entschädigungen und Vergütungen des
Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZuSEG)
ist wegweisend für die Regelung im gesamten Beitrittsgebiet.
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