Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 5

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-5) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 105. Deutsche Ärztetag 2002 in Rostock fordert die Bundesregierung, insbesondere die federführende Bundesministerin für Gesundheit, auf, nunmehr 12 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands, endlich die Vergütungsunterschiede zwischen Ost und West zu beseitigen. Der mit dem Kostenermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz Berlin vom 1. Februar 2002 initiierte Schritt, Justizgebühren und Entschädigungen - einschließlich der Rechtsanwaltsgebühren - zumindest für das Land Berlin anzugleichen, muss Anlass sein, auch die ärztlichen Vergütungsunterschiede in Berlin und in den neuen Bundesländern zu beseitigen. Der 10 %-ige Ostabschlag diskriminiert die Leistungen der ostdeutschen Ärzte; sie sind nicht geringer zu bewerten als Leistungen anderer Freier Berufe, wie Steuerberater, Architekten, Ingenieure u. a., die schon lange vergütungsrechtlich gleichgestellt sind. Insofern stellt der Vergütungsabschlag Ost im Bezug auf die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte eine eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar, die auch nicht mit der ohnehin verfassungsrechtlich fragwürdigen Messlatte der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung begründbar ist. Bezugsgrößen der Sozialversicherung können kein Maßstab für privatärztliche Vergütungen sein; diese Vermengung von Sozialversicherungsrecht und privatärztlichem Gebührenrecht dient ausschließlich zur Entlastung der Beihilfe. Durch Akzeptanz des Standardtarifs in § 5 b GOÄ hat die Ärzteschaft ihren Beitrag zur Entlastung der Beihilfe auch in den neuen Bundesländern in ausreichendem Umfang geleistet. Ostdeutschen Ärzten ist es nicht weiter zumutbar, darüber hinaus noch weitere Vergütungsabschläge hinnehmen zu müssen.

Der 105. Deutsche Ärztetag fordert mit Nachdruck die Einlösung der Zusage der vorherigen Bundesregierung, bis zur Jahrtausendwende eine Angleichung der Vergütungen durchzusetzen.

© 2002, Bundesärztekammer.