Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 8

Auf Antrag von Frau Dr. Hagel (Drucksache VI-8) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Aus Kostengründen wollen Verwaltungschefs von Krankenhäusern studentisches Hilfspersonal gegen stundenweise Vergütung anstelle von fest angestellten Ärzten als 1. OP-Assistenz einstellen.
Aus zweierlei Gründen ist dies problematisch:
1. Im Falle einer Schadensersatzklage könnte durchaus die Karte des Organisationsverschuldens stechen, da ja die 1. Assistenz im Falle einer kritischen Operationssituation zur Bewältigung der Komplikation höchst wichtig ist.
2. Während der OP-Assistenz findet kontinuierlich eine Weiterbildung der Ärzteschaft statt. Nur über diesen Weg kann die operative Technik vermittelt werden. Nur so kann Routine erlangt werden, die dann in einer selbstständigen Operationsführung mündet.
Sollte sich dieses Modell weiter verbreiten, würde dies einen weiteren Schlag gegen eine qualifizierte Weiterbildung bedeuten.
Die an sich zur Weiterbildung anstehenden approbierten Ärzte würden so immer mehr nur noch für den Bereitschaftsdienst herangezogen werden. So könnte zwar dem drohenden EuGH-Urteil und dem Arbeitszeitgesetz kostengünstig entsprochen werden, die nachhaltige qualifizierte Weiterbildung der Ärzte würde aber großen Schaden erleiden.

Mit diesen bezahlten studentischen Aushilfskräften sind wohlgemerkt nicht die Famulatoren gemeint, die selbstverständlich nach wie vor höchst begrüßenswert sind.

Der Ärztetag spricht sich gegen diese Praxis aus.

© 2002, Bundesärztekammer.