ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 9
Auf Antrag von Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga
und Dr. Wolter (Drucksache VI-9) fasst der 105. Deutsche Ärztetag
folgende Entschließung:
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert die Arbeitgeber von Bund,
Ländern und Gemeinden auf, bei den laufenden Tarifverhandlungen
über krankenhausspezifische Arbeitszeitregelungen die Vorgaben
des europäischen Urteils zur Arbeitszeit vom 3. Oktober 2000
unverzüglich zu berücksichtigen.
Das europäische Urteil definiert die gesamte Anwesenheit
einer Ärztin oder eines Arztes während eines Bereitschaftsdienstes
im Krankenhaus eindeutig als Arbeitszeit. Damit wurde auf höchstrichtlicher
Ebene klargestellt, dass Bereitschaftsdienst keine Ruhezeit, sondern
Arbeitszeit ist.
Dieses Urteil ist eine Chance, die Auswüchse bei den überlangen
Arbeitszeiten zu beenden, den Wert ärztlicher Arbeit neu
zu bewerten und gegen die Ausbeutung der Ärzte in deutschen
Krankenhäusern vorzugehen.
Das Arbeitszeitgesetz muss die europäische höchstrichterliche
Vorgabe berücksichtigen. Dasselbe gilt bei den Regelungen
im Tarifrecht. Bei den weiteren krankenhausspezifischen Tarifverhandlungen
müssen jetzt die Arbeitgeber den Bereitschaftsdienst als
Arbeitszeit bewerten und auf dieser Grundlage versuchen, zusammen
mit den Gewerkschaften - u. a. dem Marburger Bund - endlich zu
einem Verhandlungsergebnis zu kommen.
Eine rechtskonforme Umsetzung des europäischen Urteils in
das Tarifrecht kann dann vor Ort nur eingehalten werden, wenn
in einem angemessenen Verhältnis Neueinstellungen erfolgen.
Mit den notwendigen Veränderungen des Tarifrechts fordert
deshalb der 105. Deutsche Ärztetag, jetzt die gesetzlichen
Voraussetzungen zur Finanzierung dieser zusätzlichen Personalkosten
zu schaffen. Deshalb müssen bei der Kalkulation der DRGs
diese notwendigen Personalkosten voll berücksichtigt werden.
|