Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 9

Auf Antrag von Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga und Dr. Wolter (Drucksache VI-9) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 105. Deutsche Ärztetag fordert die Arbeitgeber von Bund, Ländern und Gemeinden auf, bei den laufenden Tarifverhandlungen über krankenhausspezifische Arbeitszeitregelungen die Vorgaben des europäischen Urteils zur Arbeitszeit vom 3. Oktober 2000 unverzüglich zu berücksichtigen.

Das europäische Urteil definiert die gesamte Anwesenheit einer Ärztin oder eines Arztes während eines Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus eindeutig als Arbeitszeit. Damit wurde auf höchstrichtlicher Ebene klargestellt, dass Bereitschaftsdienst keine Ruhezeit, sondern Arbeitszeit ist.

Dieses Urteil ist eine Chance, die Auswüchse bei den überlangen Arbeitszeiten zu beenden, den Wert ärztlicher Arbeit neu zu bewerten und gegen die Ausbeutung der Ärzte in deutschen Krankenhäusern vorzugehen.

Das Arbeitszeitgesetz muss die europäische höchstrichterliche Vorgabe berücksichtigen. Dasselbe gilt bei den Regelungen im Tarifrecht. Bei den weiteren krankenhausspezifischen Tarifverhandlungen müssen jetzt die Arbeitgeber den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit bewerten und auf dieser Grundlage versuchen, zusammen mit den Gewerkschaften - u. a. dem Marburger Bund - endlich zu einem Verhandlungsergebnis zu kommen.

Eine rechtskonforme Umsetzung des europäischen Urteils in das Tarifrecht kann dann vor Ort nur eingehalten werden, wenn in einem angemessenen Verhältnis Neueinstellungen erfolgen. Mit den notwendigen Veränderungen des Tarifrechts fordert deshalb der 105. Deutsche Ärztetag, jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Finanzierung dieser zusätzlichen Personalkosten zu schaffen. Deshalb müssen bei der Kalkulation der DRGs diese notwendigen Personalkosten voll berücksichtigt werden.

© 2002, Bundesärztekammer.