ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 18
Der Antrag von Dr. Schubert (Drucksache VI-18) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf,
die Zulassungsbeschränkungen nach § 103 SGB V aufzuheben.
Begründung:
Die Voraussetzungen für eine Überversorgung sind in
Anbetracht der sinkenden Arztzahlen, insbesondere im hausärztlichen
Bereich, entfallen.
Die Bedarfsplanung erschwert die Neuniederlassung, die Zusammenarbeit
in neuen Kooperationsformen und bedroht die wirtschaftliche Praxisführung.
Aus diesen Gründen ist der ärztliche Nachwuchs nicht
mehr bereit, in die ambulante Versorgung der Bevölkerung
zu gehen. Insbesondere neue Kooperationsformen wie fachübergreifende
Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen sind nur schwer
zu gründen. Einzelpraxen finden keinen Nachfolger, weil die
Alleinverantwortung und der zeitliche Aufwand zu hoch erscheint
und der finanzielle Aufwand nicht überschaubar ist.
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