ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 31
Auf Antrag von Dr. Lindhorst, Frau Dr. Beck (Drucksache
VI-31) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert, dass - wie in vielen
anderen Berufsfeldern - die Teilnahme an externen Weiter- und
Fortbildungsmaßnahmen zur Verbesserung des medizinischen
Kenntnisstandes auch vom Träger der Weiterbildungsstätte
bzw. Arbeitgeber nach abgeschlossener Weiterbildung gefördert
wird. Dies betrifft sowohl die Freistellung bzw. den Zeitausgleich
bei Fort-/Weiterbildung an Feiertagen oder am Wochenende als auch
die Übernahme der Kosten.
Begründung:
Weiter- und Fortbildung (z. B. Zertifizierung, Rezertifizierung)
werden zwar zunehmend von Seiten der Politik und Kostenträger
gefordert, es fehlt jedoch an vorgesehener Vergütung der
Maßnahmen von Seiten der Kostenträger im Gesundheitswesen.
Um diese einfordern zu können, muss zunächst der Arbeitgeber
diese Kosten entstehen zu lassen und vergüten.
Zumindest der überwiegende Anteil der ärztlichen Weiter-
und Fortbildung kommt direkt dem Arbeitgeber zugute:
- adäquater Kenntnisstand der Mitarbeiter bei der kurzen
Halbwertszeit medizinischen Wissens, z. B. durch Kongressbesuche,
- Angebot bewährter Techniken auch für neue, darin vorher
noch nicht eingearbeitete Mitarbeiter, z. B. Notarztwesen, Ultraschall,
Strahlenschutzkurse,
- Erwerb von Kenntnissen in neuen Techniken, Zusatzbezeichnungen
und Spezialisierungen, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit
genutzt werden.
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