Der Vorstand der Bundesärztekammer setzt sich im Rahmen
anstehender gesetzlicher Regelungen für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik
ein.
Begründung:
Eine Auswertung der zwischen 1993 und 2000 in 26 PID-Zentren
Europas, der USA und Australiens erhobenen Zahlen haben ergeben,
dass es bei insgesamt 886 Paaren, die sich zu einer PID entschlossen,
zu 123 Geburten kam; das entspricht einem Anteil von 14 %.
Zur Überprüfung der Präimplantationsdiagnostik
war darüber hinaus in 132 Fällen eine pränatale
Diagnostik im 3. Schwangerschaftsmonat durchgeführt worden,
bei der Fehldiagnosen und Schädigungen des Embryos festgestellt
wurden, die mit der Präimplantationsdiagnostik vorher nicht
erfasst worden waren und entsprechende Schwangerschaftsabbrüche
zur Folge hatten.
So verständlich und beachtenswert der Wunsch von Eltern
mit genetischer Vorbelastung auf ein gesundes Kind ist, kann die
Präimplantationsdiagnostik nicht als gesellschaftlich akzeptiertes
Verfahren zur Lösung des Problems angesehen werden.
Der Hauptzweck dieser diagnostischen Methode vor Einpflanzung
des Embryos in den Uterus ist ausschließlich die Selektion
und das Verfahren ist immer mit der Tötung embryonalen menschlichen
Lebens, nämlich dem, was nicht als gesund oder als wünschenswert
definiert wird, verbunden. Inzwischen sind weltweit mehrere Fälle
bekannt, wo mit Hilfe der PID Schwangerschaften mit dem Ziel herbeigeführt
wurden, kranke Geschwisterkinder zu heilen. In Indien wird zzt.
versucht, durch eine entsprechende Gesetzgebung die Geschlechterauswahl
durch Präimplantationsdiagnostik zu verhindern.
Diese Beispiele zeigen, dass die Einwände der Kritiker der
Präimplantationsdiagnostik, nämlich grundlegender Wertewandel
und Paradigmenwechsel in der Reproduktionsmedizin mit schwerwiegenden
gesellschaftlichen Auswirkungen, berechtigt sind.
Die Pränataldiagnostik ermöglicht auch jetzt schon
jedem Paar mit genetischer Vorbelastung, gesunde von kranken Kindern
mit hoher Sicherheit zu unterscheiden. Wenn auch der mögliche
Schwangerschaftsabbruch eine erhebliche psychische Belastung für
die betroffene Frau darstellt, so hat sie doch zumindest die Chance,
sich für oder gegen ein krankes Kind zu entscheiden. Die
Präimplantationsdiagnostik erlaubt diese Entscheidung nicht
mehr; als krank oder nicht wünschenswert definierte Embryonen
werden unweigerlich selektiert.