BESCHLUSSANTRAG VI - 51
Der Antrag von Prof. Dr. Lob (Drucksache VI-51) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten zu ermöglichen,
dass bereits erworbene Inhalte aus der jetzt noch gültigen
Weiterbildungsordnung für die Facharztkompetenz Orthopädie
und Chirurgie/Unfallchirurgie auf den neuen gemeinsamen Facharzt
für Orthopädie und Unfallchirurgie anerkannt werden
können. Dies könnte über eine Empfehlung des Vorstandes
der Bundesärztekammer an die Landesärztekammern zur
Gestaltung von internen Verwaltungsvorschriften erfolgen.
Die jungen Kollegen sind darüber verunsichert, dass sie
derzeit eine Weiterbildung absolvieren, die für die neue
Facharztkompetenz nicht genügt. Diese Unsicherheit könnte
mit einem überbrückenden Verfahren beseitigt werden.
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