ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 57
Auf Antrag von Frau Dr. Dominik, Dr. Schüller,
Dr. Hansen und Frau Künanz (Drucksache VI-57) fasst der 105.
Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
In einigen Bundesländern kam es in den letzten Jahren zu
einem dramatischen Rückgang der Organspenden.
Grundsätzlich sind nach Umfragen rund 70 % der Bevölkerung
bereit, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. Doch nur 12 % der
Bundesbürger dokumentieren diese Bereitschaft mit einem Organspenderausweis.
Über 14.000 chronisch kranke Menschen warten derzeit in
der Bundesrepublik auf ein Spendeorgan, doch nur knapp 4.000 können
wegen des Mangels an Spendeorganen jährlich transplantiert
werden.
Für die schlechte Spendenbilanz sind nach Ansicht von Fachleuten
auch die Organisationsmängel in einigen Krankenhäusern
verantwortlich.
Um die Quote der transplantierten Organe bundesweit zu erhöhen,
fordert der Deutsche Ärztetag:
1. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung und Einführung
von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern. Um
für optimale Arbeitsbedingungen der Transplantationsbeauftragten
zu sorgen, müssen entsprechende Arztstellen im Stellenplan
der Krankenhäuser berücksichtigt werden.
2. Kommunen, Krankenkassen, die Ärzteschaft, die Apothekerschaft,
Selbsthilfegruppen, die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung und die Länder auf, mit Öffentlichkeitsaktionen
dafür zu werben, dass sich mehr Menschen mit der Organtransplantation
persönlich auseinandersetzen und einen Spenderausweis mit
sich tragen.
Dazu gehört auch eine verstärkte Information und Motivation
von Menschen innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens
(z. B. Pflegepersonal, Lehrer und Lehrerinnen, Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der Gesundheitsämter, Apotheker und Apothekerinnen).
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