Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 57

Auf Antrag von Frau Dr. Dominik, Dr. Schüller, Dr. Hansen und Frau Künanz (Drucksache VI-57) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

In einigen Bundesländern kam es in den letzten Jahren zu einem dramatischen Rückgang der Organspenden.

Grundsätzlich sind nach Umfragen rund 70 % der Bevölkerung bereit, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. Doch nur 12 % der Bundesbürger dokumentieren diese Bereitschaft mit einem Organspenderausweis.

Über 14.000 chronisch kranke Menschen warten derzeit in der Bundesrepublik auf ein Spendeorgan, doch nur knapp 4.000 können wegen des Mangels an Spendeorganen jährlich transplantiert werden.

Für die schlechte Spendenbilanz sind nach Ansicht von Fachleuten auch die Organisationsmängel in einigen Krankenhäusern verantwortlich.

Um die Quote der transplantierten Organe bundesweit zu erhöhen, fordert der Deutsche Ärztetag:

1. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung und Einführung von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern. Um für optimale Arbeitsbedingungen der Transplantationsbeauftragten zu sorgen, müssen entsprechende Arztstellen im Stellenplan der Krankenhäuser berücksichtigt werden.

2. Kommunen, Krankenkassen, die Ärzteschaft, die Apothekerschaft, Selbsthilfegruppen, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Länder auf, mit Öffentlichkeitsaktionen dafür zu werben, dass sich mehr Menschen mit der Organtransplantation persönlich auseinandersetzen und einen Spenderausweis mit sich tragen.

Dazu gehört auch eine verstärkte Information und Motivation von Menschen innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens (z. B. Pflegepersonal, Lehrer und Lehrerinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gesundheitsämter, Apotheker und Apothekerinnen).

© 2002, Bundesärztekammer.