ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 59
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
(Drucksache VI-59) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Solidarität mit der tschechischen Ärztekammer
Der 105. Deutsche Ärztetag beglückwünscht die
Kollegen der mitteleuropäischen Länder für den
mutigen und erfolgreichen Aufbau von Ärztekammern im zurückliegenden
Jahrzehnt. Wir sehen die Gründung oder Wiedereinrichtung
von Ärztekammern als ein Zeichen der demokratischen Bewegung
von Ärzten, die als Bürger freier Staaten Verantwortung
gegenüber den Patienten und der Bevölkerung aktiv wahrnehmen
und gestalten.
Die Versuche einiger tschechischer Politiker, die Ärztekammer
wieder zu demontieren, werden vom Deutschen Ärztetag mit
großer Sorge gesehen - auch wenn diese Politiker derzeit
in der Minderheit sind.
Ärztliche Selbstverwaltung und die Übernahme von Verantwortung
für öffentliche Aufgaben durch die Ärztekammern
benötigen gleichermaßen die Beachtung der Berufsordnung,
wie die Teilnahme aller Ärzte an der Selbstverwaltung, als
auch das Recht, die Selbstverwaltung frei zu wählen. Der
Versuch Ärztekammern zu Interessensverbänden zu degradieren,
entspricht weder den differenzierten Anforderungen an die Ärztekammern,
noch dem Prinzip der Subsidiarität.
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